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19.03.2003 18:00

Marktkonforme Versicherungspflicht für Naturkatastrophen

Dipl.Volkswirtin Dörte Höppner Pressestelle
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung DIW Berlin

    Der aktuelle Wochenbericht des DIW Berlin 12/2003 stellt konkrete Bausteine einer allgemeinen Versicherungspflicht gegen Elementarschäden vor. Die Einschränkung der Vertragsfreiheit ist notwendig, da der freie Markt im Bereich der Elementarschäden mit Ausnahme von Sturm und Hagel nur eine Versicherungsdichte von weniger als 10 % schafft. Das vorgestellte System sieht eine Verknüpfung von gezielten Selbstbeteiligungen in Risikolagen und der Bindung von Erstversicherern an eine Rückversicherungspflicht (mit staatlicher Beteiligung) und dazu gehörigem Kontrahierungszwang vor.

    Eine Elementarschadenversicherung sollte gegen alle wesentlichen Elementarschäden (Erdbeben, Erdrutsche, Hagel, Hochwasser und Sturmflut, Lawinen, Schneedruck, Stürme, Vulkanausbrüche) versichern. Dies sorgt dafür, dass der Kreis der potentiell Gefährdeten möglichst breit ist, und steigert die Akzeptanz der neuen Versicherungsform. Durch eine risikodifferenzierte Prämiengestaltung, insbesondere die Berücksichtigung von Hochwasserzonen, würde die Risikoäquivalenz dieser Police zusätzlich gesteigert.
    Bei Hochwasser sollten nur "Jahrhundertschäden" abgesichert werden. Für nicht gefährdete Gebiete ist das praktisch jedes Hochwasser. In gefährdeten Gebieten werden allerdings regelmäßig auftretende Überschwemmungen nicht versichert, denn hier ist die individuelle Rücklagenbildung für die Versicherten billiger als der Kauf einer Versicherung. In solchen hochexponierten Lagen sollten die Selbstbehalte für die Deckungszusicherung daher so gewählt werden, dass nur seltene Großereignisse durch die Versicherung abgedeckt sind.
    Eine Versicherungspflicht für Naturkatastrophen ist in einem wettbewerblichen Versicherungssystem effizient machbar, kann allerdings auf eine staatliche Beteiligung nicht verzichten. Eine staatliche Absicherung sollte jedoch streng auf die Deckung von Megaschäden beschränkt sein. Die Versicherungswirtschaft wäre einer Rückversicherungspflicht unterworfen. In- und ausländische Anbieter würden jeweils einen festgelegten Teil der Schäden (z.B. 30%) selbst versichern und den größeren Teil an einen Rückversicherungspool mit Zwangsmitgliedschaft zu festgelegten Prämien durchreichen. Der Wettbewerb auf dem Erstversicherungsmarkt wäre damit beschränkt und ein "Rosinenpicken" nicht lohnend.
    In Deutschland könnte für den Bereich von Naturkatastrophenschäden nach ersten Schätzungen eine Erst- und Rückversicherungskapazität von bis zu 6 Milliarden Euro generiert werden, so dass Bund und Länder nur bei versicherten Schäden über 6 Milliarden Euro eintreten müssten. Die Erfahrung mit dem Hochwasser vom Sommer 2002 zeigt, dass eine zusätzliche staatliche Kapazität für Schäden bis zu 10 Milliarden Euro wie in der Terrorschadenversicherung "Extremus" hinreichend sein müsste, um auch extreme Hochwasserschäden zu decken.


    Weitere Informationen:

    http://www.diw.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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