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21.03.2003 11:48

Völkerrechtler: Bundesregierung muss den Angriff auf den Irak für völkerrechtswidrig erklären

Rudolf-Werner Dreier Hochschul- und Wissenschaftskommunikation
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau

    Der Freiburger Völkerrechtler Dietrich Murswiek hat in einem Brief an Bundesaußenminister Fischer die Bundesregierung aufgefordert, den amerikanisch-britischen Angriff auf den Irak als völkerrechtswidrig zu bezeichnen. Andernfalls, so der Freiburger Professor, könne neues Gewohnheitsrecht entstehen, das den Präventivkrieg legitimiere. Wenn die Bundesregierung verhindern wolle, dass auf diese Weise das völkerrechtliche Gewaltverbot unterminiert und das System der Friedenssicherung der Vereinten Nationen zum Einsturz gebracht wird, müsse sie sich jetzt klar äußern und die Völkerrechtswidrigkeit des amerikanischen Vorgehens feststellen.
    Im einzelnen weist Murswiek auf folgende Punkte hin:
    - Der amerikanisch-britische Angriff auf den Irak ist völkerrechtswidrig. Er lässt sich weder unter dem Aspekt der präventiven Selbstverteidigung rechtfertigen noch lässt er sich auf Resolution 1441 oder auf ältere Resolutionen des Sicherheitsrats stützen.
    - Die Politik der Bush-Administration zielt darauf ab, das geltende Völkerrecht so zu ändern, dass Präventivkriege künftig legal sind. In der "Nationalen Sicherheitsstrategie" nimmt die US-Regierung das Recht, gegen "Schurkenstaaten" präventive Kriege ohne Mandat des Sicherheitsrats zu führen, nicht nur im Falle des aktuellen Irak-Konflikts, sondern ganz generell für sich in Anspruch.
    - Indem die US-Regierung die Legalität des Präventivkriegs behauptet, setzt sie mit dem Krieg gegen den Irak die Entstehung einer neuen Regel des Völkerrechts in Gang, durch welche das völkerrechtliche Gewaltverbot unterminiert und das System der Friedenssicherung, wie es sich nach dem 2. Weltkrieg herausgebildet hatte, zum Einsturz gebracht werden könnte. Staaten, die verhindern wollen, dass der Präventivkrieg gewohnheitsrechtlich legalisiert wird, müssen daher ihre Auffassung, dass der Krieg gegen den Irak nicht durch Selbstverteidigung gerechtfertigt ist, klar zum Ausdruck bringen.
    - Auch die Legitimierung des Irak-Krieges durch Berufung auf Resolution 1441 oder auf ältere Resolutionen kann nicht hingenommen werden. Denn es gibt keine juristisch vertretbare Interpretation, die eine solche Legitimierung ermöglicht. Staaten, die es unwidersprochen hinnehmen, dass die USA sich mit auf Sicherheitsratsresolutionen bezogener juristischer Rabulistik eine Scheinlegitimation für einen Krieg beschaffen, tragen dazu bei, dass das Monopol des Sicherheitsrats, über den Einsatz militärischer Gewalt in solchen Fällen zu entscheiden, in denen zwar der Frieden bedroht ist, aber doch keine Selbstverteidigungslage gegeben ist, untergraben wird. Zugleich werden die ohnehin nur minimalen rechtsstaatlichen Anforderungen, welche die UN-Charta für eine so schwerwiegende Entscheidung wie einen Einsatz militärischer Gewalt aufstellt, völlig beseitigt.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    regional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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