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26.03.2003 16:14

Universität Mannheim lehnt Verwaltungsgebühr ab

Achim Fischer Abteilung Kommunikation
Universität Mannheim

    Rektor Arndt: Verwaltungsgebühr ist der falsche Ansatz - Universität Mannheim möchte Gebühr für Studienangebote im Rahmen ihrer Marketingstrategie selbst definieren - Beispiel MBA: bei 10.000 Euro Studiengebühr dreizehn Bewerbungen pro Studienplatz

    Das baden-württembergische Wissenschaftsministerium plant nach eigenen Angaben vom heutigen Mittwoch, 26. März, ab dem kommenden Wintersemester von allen Studierenden im Land eine einheitliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 75 Euro pro Semester zu erheben. "Diese Gebühr ist gleich aus zwei Gründen der falsche Ansatz", kritisiert Professor Dr. Hans-Wolfgang Arndt, Rektor der Universität Mannheim. "Zum einen wird sie vom Land genutzt, um Löcher im allgemeinen Landeshaushalt zu stopfen. Wir fordern dagegen, dass das Geld direkt an den Hochschulen verbleibt", so Arndt. "Der zweite, für uns viel wichtigere Grund ist jedoch, dass diese Gebühr im falschen Bereich erhoben wird. Die Kernprodukte, welche die Hochschulen den Studierenden anbieten, sind doch nicht die Verwaltungstätigkeiten sondern ihre Studienangebote. Diese müssen wir vermarkten. Dazu zählt, dass wir im Rahmen unserer Marketingstrategie selbst bestimmen können, welchen Studiengang wir zu welchem Preis anbieten. Wir brauchen also eine Studiengebühr, die von der Hochschule selbst für jeden einzelnen Studiengang in seiner Höhe definiert werden kann. Dann käme es endlich zu einem echten Wettbewerb zwischen den Hochschulen."

    Die Universität Mannheim betreibt seit Jahren eine strategische Entwicklungsplanung, um sich international zu profilieren. Sie wurde hierfür vor wenigen Wochen vom Centrum für Hochschulentwicklung als "best practice Universität 2003" ausgezeichnet. So konzentriert sich die Universität in ihren Kerngeschäftsfeldern - der Forschung und Lehre - auf die Wirtschafts-

    und Sozialwissenschaften. Hier zählt sie zu den besten Hochschulen in Deutschland. Wichtige Zusatzleistungen bietet sie unter anderem über ein hochschuleigenes Marketingunternehmen, die AbsolventUM GmbH, und die Alumnivereinigung AbsolventUM e.V. an - beispielsweise in den Bereichen Career Service, Kontaktmanagement oder Fundraising.

    "Wir betreiben nachweislich eine sehr erfolgreiche Produktpolitik", freut sich Rektor Arndt. "In den Studienrankings belegen wir regelmäßig Spitzenplätze. Unabdingbar ist, dass wir künftig in Form von Studiengebühren auch die Preispolitik als ebenso wichtigen Marketingbereich flächendeckend selbst gestalten können. Erst in der Kombination von Leistung und Preis kann sich ein Anbieter konsequent am Markt gegenüber der Konkurrenz positionieren. Der Kunde profitiert von diesem Wettbewerb, weil die Angebote sich stärker ausdifferenzieren als bisher und weil jeder Anbieter nachweisen muss, dass sein geforderter Preis der gebotenen Leistung angemessen ist. Der Preis ist für uns im Rahmen unserer strategischen Entwicklungsplanung also auch zentrales Element der Qualitätssicherung."

    Die Universität Mannheim nutzt bereits heute die gesetzlichen Möglichkeiten zur Erhebung von Studiengebühren im Bereich der Aufbaustudiengänge. So beträgt die Gebühr für den Studiengang Master of Comparative Law 6.200 Euro, für den Studiengang European Master of Business Administration bislang 10.000 Euro, ab dem kommenden Jahrgang sogar 15.000 Euro. Trotz dieser für Deutschland ungewohnt hohen Gebühr kamen im vergangenen Jahr auf jeden MBA-Studienplatz im Durchschnitt dreizehn Bewerbungen.

    Befürchtungen, mit einer Freigabe der Preispolitik werde das Studium nicht mehr finanzierbar, tritt Arndt entgegen. "Zum einen installieren wir parallel zu den Studiengebühren Möglichkeiten zu Refinanzierung, etwa über Stipendien. Zum anderen wird die Höhe der Gebühr ganz wesentlich vom späteren Marktwert der Absolventen abhängen. Ein Philosophie-Student an einer zweitklassigen Hochschule wird keine oder eine nur sehr geringe Gebühr bezahlen müssen, einem Wirtschafts- oder Informatikstudenten im Aufbaustudiengang einer Elite-Uni dagegen mit einem späteren Jahresgehalt von 75.000 Euro sind dagegen auch 15.000 Euro Studiengebühr zuzumuten. Wieviel Euro wir davon dann für die Refinanzierung unserer Verwaltungsleistungen verwenden - das braucht beim besten Willen nicht das Land per Verwaltungsgebühr zu bestimmen."


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Organisatorisches, Studium und Lehre
    Deutsch


     

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