Europa Fachhochschule Fresenius begrüßt Entscheidungen des Bundesfinanzministeriums und des Gesetzgebers
Das Bundesfinanzministerium hat die Abgrenzung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden bei Gesundheits- und Pflegeberufen präzisiert. So werden mit Wirkung zum 1. Januar 2003 bestimmte Berufe als "freiberufliche Tätigkeit" eingestuft - Selbstständige in diesem Bereich müssen also keine Gewerbesteuer abführen. Unter den Selbstständigen zählen neben Physiotherapeuten nun ausdrücklich Ergotherapeuten, Logopäden, Diät-, Rettungs- und medizinisch-technische Assistenten sowie Hebammen zu den Freiberuflern. Gleiches gilt für Alten- und Krankenpfleger, soweit sie die Patienten nicht hauswirtschaftlich versorgen.Die Europa Fachhochschule Fresenius (EFF) begrüßt die Unterscheidung zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden: "Die Katalogisierung schafft nun Klarheit und zeigt in die richtige Richtung: Wie Ärzte und Physiotherapeuten sind auch andere Dienstleister an der Gesundheit keine Gewerbetreibenden", so EFF-Präsident Hans-Jörg Bähr. Die steuerlich vorteilhafte Einstufung als Freiberufler mache die Ergreifung eines Heilberufes attraktiver. "Wer als Logopäde, Physio- oder Ergotherapeut eine eigene Praxis eröffnen will, kann nun besser und sicherer planen." Hinzu komme, dass die bisher obligatorischen zwei Jahre Berufserfahrung vor Praxiseröffnung wegfallen. Bähr: "Ein entsprechendes Gesetz, mit dem deutsches Recht an europäisches Recht angeglichen wird, liegt dem Bundespräsidenten bereits zur Unterzeichnung vor".
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
überregional
Studium und Lehre
Deutsch
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