PM 09 / 2003
Liberalisierung des Welthandels mit Bildungsdienstleistungen
Bund und Länder und das EU-Verhandlungsangebot zum GATS
Bund und Länder nehmen den Entwurf des EU-Gemeinschaftsangebots als Grundlage für die weiteren Verhandlungen im Rahmen des GATS (General Agreement on Trade in Services) zur Kenntnis. Darin sind Bildungsdienstleistungen als einer von 12 Dienstleistungssektoren erfasst.
Die Vorschläge der Europäischen Union entsprechen bei der Bildung weitestgehend der bereits im Oktober 2002 von Bund und Ländern im Rahmen der BLK beschlossenen Grundsatzposition und der Stellungnahme zu den Drittländerforderungen.
Sie entsprechen den Auffassungen von Bund und Ländern, wonach das öffentliche Bildungswesen in Deutschland nicht vom GATS-Abkommen erfasst wird. So bleibt der öffentliche Bildungssektor von den Liberalisierungsverpflichtungen weiterhin ausgeklammert und die Verpflichtungen Deutschlands auf privat finanzierte Bildungsdienstleistungen beschränkt.
Bund und Länder begrüßen, dass bei den privat finanzierten Bildungsdienstleistungen keine weiteren Liberalisierungsvorschläge im Vergleich zum bisherigen Stand der Verpflichtungen gemacht wurden.
Sie begrüßen weiterhin, dass die für den Bildungssektor wesentlichen horizontalen Vorbehalte, was Subventionen und den Schutz der öffentlichen Daseinsvorsorge anbelangt, unverändert aufrechterhalten worden sind.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht, Wirtschaft
überregional
Wissenschaftliche Publikationen, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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