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01.04.2003 10:07

Neues Waffengesetz: Unzureichende Antwort auf Bedrohung durch Kleinwaffen in Deutschland

Susanne Heinke Public Relations
Bonn International Center for Conversion (BICC)

    Am 1. April 2003 tritt die Novellierung des Waffenrechts in Kraft. Das Bonn International Center for Conversion begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung zur verstärkten Waffenkontrolle in Deutschland. Dennoch - die Gesetzesänderung allein wird wohl weder den missbräuchlichen Einsatz noch die Faszination von Waffen auf Jugendliche abschaffen. Deshalb muss die strikte Kontrolle des privaten Waffenbesitzes gesellschaftlich eingebettet sein: Politik, Elternhäuser und Schulen müssen beteiligt werden. Auch weitere gesetzliche Schritte sind hilfreich.

    Selbst die Einführung des Kleinen Waffenscheins etwa verhindert keineswegs den Missbrauch von Gas- und Schreckschusspistolen. Es sind jedoch gerade diese Waffen, die oft für schwere Straftaten wie beispielsweise Raubdelikte benutzt werden. Laut Auskunft des Nordrhein Westfälischen Innenministeriums gibt es keine verlässlichen Schätzungen über die Anzahl der Gas- und Schreckschusspistolen in deutschen Haushalten. Sie variieren zwischen zwei und 12 Millionen. Allein in einer Großstadt wie Köln sollen 50.000 Menschen eine solche Waffe besitzen (Kölner Stadtanzeiger v. 13.02.03)

    Während das Bundesinnenministerium hervorhebt, dass das neue Waffenrecht sowohl den Ansprüchen der Bevölkerung an die öffentliche Sicherheit als auch den Interessen der Sportschützen und Jäger gerecht wird, gibt es auch seitens der Polizei kritische Stimmen. Die Gewerkschaft der Polizei etwa befürchtet, dass das neue Waffengesetz zwar am 1. April in Kraft treten wird, aber nicht ordnungsgemäß angewandt werden kann, da die für die praktische Umsetzung nötigen Verordnungen fehlen. Das Gesetz habe "sozusagen Ladehemmung", so der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Konrad Freiberg.

    Die private Verwendung von Waffen droht auch in Deutschland zu einem immer größeren Problem zu werden. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation gab es in Deutschland 1999 (jüngste international vergleichbare Zahl) 1.201 Todesopfer durch Schusswaffengebrauch (einschließlich Morden, Selbstmorden und Unfällen). Damit war Deutschland innerhalb der Europäischen Union nach Frankreich das Land mit der zweithöchsten Zahl von Schusswaffenopfern. Nicht vergessen ist der Amoklauf eines 19jährigen Schülers im April 2002 in Erfurt - eine Einzeltat, die jedoch auf die erschreckende Tragweite des Problems des individuellen Waffenbesitzes hinweist.

    "Ohne eine gesellschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema bewaffnete Gewalt droht sich der Handel mit den dann illegalen Waffen auf das Internet und die Schulhöfe zu verlagern," warnt Peter Croll, Geschäftsführer des BICC. Gerade bei jungen Männern bis 25 Jahre scheint es "cool" zu sein, eine Schreckschusswaffe oder ein Springmesser zu besitzen. Selbst wenn viele damit nur protzen wollen - Waffen werden auch gezielt erworben, um damit Überfälle und andere Straftaten zu begehen.

    Die Gewaltbereitschaft - auch unter Einsatz von Waffen - ist unter Jugendlichen deutlich gestiegen. Diesem Phänomen kann nur eine intensive Aufklärungsarbeit in den Schulen und der Gesellschaft entgegenwirken.

    2001 startete UNICEF in Zusammenarbeit mit dem BICC die Aktion "Stoppt Kleinwaffen". Im Vorfeld der ersten UN-Kleinwaffenkonferenz übergab UNICEF 210.000 Unterschriften gegen die Kleinwaffenflut an die Bundesregierung. Kleinwaffen wie Sturmgewehre und Maschinenpistolen sind die gefährlichste Waffengattung unserer Zeit: Mit ihnen werden 90 Prozent aller Kriegsopfer getötet, die meisten davon sind Kinder und Frauen. Kleinwaffen machen Kinder in Kriegen aber auch zu Tätern, 300.000 Kinder werden als Soldaten missbraucht. Weltweit sind derzeit 639 Millionen Kleinwaffen im Umlauf. Gemeinsam mit UNICEF fordert das BICC deshalb auch international eine schärfere Kontrolle der weltweiten Produktion und des Handels mit Kleinwaffen.

    Weitere Informationen:
    Susanne Heinke-Mikaeilian
    Tel.: 0228/911 96-44
    E-Mail: pr@bicc.de


    Weitere Informationen:

    http://www.bicc.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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