Das BAföG-Amt des Studentenwerks Rostock weist zu Beginn des neuen Studienjahres darauf hin, daß sich die bereits eingeschriebenen und die zukünftig Studierenden nicht durch die öffentliche Diskussion um die BAföG-Reform verunsichern lassen sollen. Es kann sich immer noch lohnen, einen Antrag auf Ausbildungsförderung zu stellen, denn BAföG gibt es bei einem "normalen" Verlauf des begonnenen Studiums bis zum Ende der Regelstudienzeit zu 50 % als Zuschuß und zu 50 % als unverzinsliches Darlehen. Da immer weniger Studierende einen Antrag auf BAföG stellen, geht das BAföG-Amt davon aus, daß viele gar nicht wissen, daß sie BAföG bekommen könnten. Die Studierenden sollten die Möglichkeit, wenigstens einen Teil der Lebenshaltungskosten durch das BAföG zu decken, nicht von vornherein ausschließen, sondern beim BAföG-Amt einen Antrag stellen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes beraten die Studierenden jeden Tag von 09:00 bis 15:00 Uhr und helfen ihnen gern beim Ausfüllen der Formulare. Studierende an der Universität Rostock und der Hochschule für Musik und Theater sollten ihren Antrag - aus zeitlichen Gründen zunächst auch formlos möglich - spätestens am 31.10.1998 und die Studierenden an der Fachhochschule Wismar spätestens am 30.09.1998 gestellt haben, um sich den Anspruch auf BAföG ab Semesterbeginn zu erhalten.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
fachunabhängig
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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