Im Jahr 2015 lobt das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW) der Verbraucherzentrale NRW zum vierten Mal die Nachwuchsförderpreise Verbraucherforschung aus. Die Auszeichnungen für Dissertationen, Master- und Bachelor-Arbeiten werden in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) und dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen verliehen.
1. Teilnahmekriterien
Formlose Selbstbewerbungen sind ab sofort möglich.
Teilnahmevoraussetzung ist der Wohnsitz bzw. das Studium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen und der Beitritt zum Netzwerk Verbraucherforschung NRW, die Mitgliedschaft ist kostenlos. Ein entsprechender Antrag kann über die Webseite des KVF NRW (https://www.vz-nrw.de/link1061681A.html) oder bei der Online-Einreichung der Bewerbungsunterlagen gestellt und mit den übrigen Unterlagen eingereicht werden.
Es können Abschlussarbeiten in drei Kategorien
- Bachelor,
- Diplom, Staatsexamen, Master und
- Dissertationen
unabhängig von der Fachrichtung eingereicht werden, die zwischen dem 01.01.2014 und dem 31.05.2015 an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen und bewertet wurden. Die Arbeiten dürfen nicht bereits im Vorjahr für den Nachwuchsförderpreis Verbraucherforschung eingereicht worden sein.
2. Verfahren und Bewerbungsunterlagen
Einsendeschluss ist der 16. Juni 2015 (Datum des Poststempels).
Die Bewerbung muss in digitaler Form (max. zwei PDF-Dateien) und einmal in Papierform beim KVF NRW eingereicht werden.
Die Antragsunterlagen können Sie über eine sichere Verbindung online einreichen:
https://www.vz-nrw.de/kvf-nfp-2015-antrag.
Die Antragsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse (bitte keine direkten Zuschriften an das MIWF NRW):
Verbraucherzentrale NRW, Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW, Dr. Christian Bala, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht werden:
1. Ein Exemplar der Arbeit.
2. Eine Kopie des Erstgutachtens der Arbeit oder ein Referenzschreiben des/der betreuenden Hochschullehrers/Hochschullehrerin.
3. Die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz und verbraucherpolitisches Handeln muss auf einer DIN-A4-Seite erläutert werden.
4. Ggf. Antrag auf Mitgliedschaft im Netzwerk Verbraucherforschung NRW.
3. Preisverleihung und Preisgelder
Die Nachwuchsförderpreise werden im November 2015 verliehen. Es werden drei Preise vergeben: In der Kategorie „Dissertation‟ beträgt das Preisgeld 5.000 Euro, für die Kategorie „Master, Diplom, Staatsexamen‟ ist ein Preisgeld von 2.500 Euro vorgesehen und der Preis in der Kategorie „Bachelor‟ ist mit 2.000 Euro dotiert. Die Preisgelder sind nur für Forschungs- und Studienzwecke (bspw. universitäre Gebühren und Beiträge, Büroausstattung, Computer, Forschungsreisen, Druckkostenzuschüsse, etc.) verwendbar.
Die eingegangenen Anträge werden durch den Wissenschaftlichen Beirat des KVF NRW begutachtet. Auf der Grundlage dieser Bewertung werden der Wissenschaftliche Beirat und der Lenkungskreis des KVF NRW über die Auszeichnungen entscheiden. Die Preisträger/innen werden schriftlich über die Entscheidung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über die Verwendung der Mittel ist ein Nachweis zu erbringen.
4. Kontakt und Rückfragen
Verbraucherzentrale NRW, Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW), Dr. Christian Bala, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf, Telefon: +49 211 38 09-350, E-Mail: verbraucherforschung@vz-nrw.de, Internet: http://www.verbraucherforschung-nrw.de, Twitter (@kvf_nrw): http://twitter.com/kvf_nrw.
http://www.vz-nrw.de/kvf-nfp-2015a - Ausschreibungstext auf der Webseite des KVF NRW
https://www.vz-nrw.de/kvf-nfp-2015-antrag - Online-Kontakt für Bewerbungsunterlagen
http://www.vz-nrw.de/foerderung - Förderprogramme des KVF NRW
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
fachunabhängig
überregional
Wettbewerbe / Auszeichnungen, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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