Der Senat der Universität Rostock und der Senat der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald verabschieden Stellungnahme
Die Senate der Universität Rostock und der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald haben sich am 04.02. bzw. am 18.02.2015 mit dem Gutachten des Landesrechnungshofes zur Ausfinanzierung der Hochschulen unseres Bundeslandes beschäftigt und – unabhängig voneinander – jeweils eine Stellungnahme verabschiedet, die dieser Presseerklärung beiliegen. Sie wollen damit die Verhandlungen der Hochschulleitungen mit dem Bildungsministerium unterstützen.
Insgesamt begrüßen die Senate den Willen der Landesregierung, die Ausfinanzierung der Hochschulen des Landes prüfen zu lassen, um im Zweifel identifizierte Finanzierungslücken zu schließen. Die Senate begrüßen auch viele Hinweise im Gutachten des Landesrechnungshofs zur weiteren Effizienzsteigerung in Lehre, Forschung und akademischer Selbstverwaltung, aber auch im Zusammenspiel zwischen den Hochschulen sowie zwischen den Hochschulen und dem Bildungsministerium. Beispielsweise begrüßen die Senate der Universitäten Rostock und Greifswald die vom Landesrechnungshof vorgeschlagenen Maßnahmen zum Abbau des Investitionsstaus im Bereich der wissenschaftlichen Geräte für die Lehre und die Forschung sowie bei den Universitätsbauten und der zugehörigen Infrastruktur. Ebenso positiv ist der im Sonderbericht des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern gemachte Vorschlag zur Übernahme der Versorgungslasten für ab 2008 eingestellte Beamte.
Die Senate widersprechen hingegen ganz nachdrücklich zwei grundlegenden Aussagen im Gutachten des Landesrechnungshofs:
• Auf der Basis eines Gutachtens des ifo Instituts (Leibniz-Institut für
Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V.) kommt der
Landesrechnungshof zu der Schlussfolgerung, dass die Hochschulen des Landes
ausfinanziert“ sind. Dieser Schlussfolgerung widersprechen die Senate der
beiden Landesuniversitäten aufs Entschiedenste. Das ifo-Institut hat die
Finanzierung der Landeshochschulen derjenigen von vergleichbaren
Universitäten gegenübergestellt. Das ifo Institut selbst kommt in seinem
Gutachten zu dem Ergebnis, dass dieser Vergleich nicht geeignet ist, um die
Ausfinanzierung der Hochschulen Mecklenburg- Vorpommerns abschließend zu
bewerten. Die Senate bemängeln aber vor allem die Auswahl der
Vergleichshochschulen, deren Ausfinanzierung äußert fraglich ist. Ein Vergleich
mit diesen Universitäten kann deshalb keinesfalls zu der Schlussfolgerung führen,
dass die Hochschulen des Landes über Finanzmittel verfügen, die ausreichend
sind, um ihren Aufgaben in Forschung, Lehre und wissenschaftlicher
Weiterbildung auf dem vom Bildungsministerium und von der Öffentlichkeit
erwarteten hohen Niveau nachzukommen.
• Der Landesrechnungshof schlägt vor, dass die Hochschulen an den
sogenannten „BAföG- Millionen“ partizipieren und führt Modellrechnungen zur
Verteilung der 19,2 Mio. € durch. Dabei geht der Landesrechnungshof davon aus,
dass die Landesuniversitäten im Personalhaushalt ausfinanziert sind, sofern sie
96 % der notwendigen Finanzmittel erhalten. Nach Meinung des
Landesrechnungshofs reicht es also aus, wenn 96 von 100
Wissenschaftlerstellen besetzt sind, damit die beiden Universitäten ihren
Aufgaben in Forschung, Lehre und wissenschaftlicher Weiterbildung
vollumfänglich nachkommen können. Dieser völlig unbegründeten Annahme des
Landesrechnungshofs widersprechen die Senate der beiden Landesuniversitäten
ebenfalls auf das Entschiedenste. Sämtliche unserer Aufgaben in Forschung,
Lehre und wissenschaftlicher Weiterbildung werden daran bemessen, dass
sämtliche Mitarbeiterstellen besetzt sind. Eine Stellenvakanz, die durch die
natürliche Fluktuation im Mitarbeiterstamm entsteht, liegt deutlich unter 4 %. In
diesem Zusammenhang ist schließlich auch darauf hinzuweisen, dass die
Senatoren beider Universitäten eine Zuführung der BAföG-Mittel in den
Globalhaushalt erwarten.
Vor dem Hintergrund der angeführten Argumente fordern die Senate der Landeshochschulen den Landesrechnungshof nachdrücklich auf, sowohl die Aussagen zur Ausfinanzierung der Hochschulen als auch die Annahmen zur Ausfinanzierung der Personalhaushalte zu revidieren. Nur so kann die Glaubwürdigkeit des Gutachtens umfassend gewährleistet werden. Und diese Glaubwürdigkeit ist umso wichtiger, als dadurch die Umsetzung der angedeuteten positiven Erkenntnisse aus dem Gutachten ganz gewiss beschleunigt wird.
Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister
Vorsitzende des Akademischen Senats
der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Prof. Dr. Martin Benkenstein
Vorsitzender des Akademischen Senats
der Universität Rostock
http://www.uni-rostock.de/detailseite/news-artikel/gemeinsame-erklaerung/
http://(Stellungnahmen der Senate hier)
Senatsvorsitzende: Prof. Dr. Maria-Theresia Schafmeister und Prof. Dr. Martin Benkenstein
(Foto: Dr. Kristin Nölting/Uni Rostock)
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