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02.03.2015 12:58

Wiedergutmachung in der Strafrechtspflege - Publikation des Lehrstuhls für Kriminologie Greifswald

Jan Meßerschmidt Presse- und Informationsstelle
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

    Der Lehrstuhl für Kriminologie an der Universität Greifswald hat mit einer Buchveröffentlichung ein von der EU gefördertes Forschungsprojekt zur Wiedergutmachung in der Strafrechtspflege abgeschlossen. In das Projekt „Restorative Justice in Penal Matters in Europe“ (2011 – 2014) waren Experten aus 36 europäischen Ländern eingebunden.

    Das zweibändige Werk mit insgesamt 1100 Seiten fasst den aktuellen Entwicklungsstand wiedergutmachender Reaktionen wie beispielsweise Mediation, Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung als Alternative zum Strafrecht, aber auch als Strafsanktion bis hin zu wiedergutmachungsorientierten Gestaltungen des Strafvollzugs als Antwort auf Straftaten im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht zusammen. Es werden positive Ergebnisse der Evaluation derartiger Maßnahmen mit Blick auf die soziale Integration und Rückfallvermeidung bei Straftätern sowie die Zufriedenheit der Opfer von Straftaten aufgezeigt. Ferner werden gute Praxismodelle vorgestellt, die im zusammenwachsenden Europa zu einer Weiterentwicklung eines humanen und opferfreundlichen Straf- und Strafverfahrensrechts beitragen können. Das Projekt ist am Lehrstuhl von Prof. Dr. Frieder Dünkel angesiedelt und wurde von der Europäischen Union gefördert.

    Wiedergutmachung und Konfliktregelung zwischen Täter und Opfer standen in früheren Jahrhunderten stärker im Mittelpunkt der Strafjustiz, sind aber im modernen Strafprozess seit dem 19. Jahrhundert in den Hintergrund getreten. Erst seit Anfang der 1980er Jahre ist das Bewusstsein, dass es dem Verletzten bzw. Opfer der Straftat zumeist nicht um Rache, sondern um Wiedergutmachung des Schadens geht, in den Vordergrund getreten. Dementsprechend wurden zunächst im Jugend- und danach auch im Erwachsenenstraf- und -strafverfahrensrecht Reaktionsmöglichkeiten eingeführt, wie die (materielle) Schadenswiedergutmachung und die Mediation im Sinne einer einvernehmlichen Konfliktregelung zwischen Täter und Opfer (Täter-Opfer-Ausgleich). In vielen Fällen eines solchen, im englischen Sprachraum als „Restorative Justice“ bezeichneten Verfahrens ist die staatliche Strafverfolgung und Sanktionierung auch aus der Sicht der Opfer entbehrlich.

    Der Europarat und die Vereinten Nationen empfehlen in verschiedenen Resolutionen den Ausbau von Verfahren der Wiedergutmachung bzw. Mediation in Strafsachen. Dementsprechend haben nahezu alle europäischen Länder entsprechende Reformgesetze verabschiedet. Dies gilt für die mittel- und osteuropäischen Länder insbesondere für den Zeitraum nach den gesellschaftlichen Umwälzungen Ende der 1980er Jahre. Nach nunmehr 25 Jahren der Rechtserneuerung liegt ein besonderer Fokus der vorliegenden Publikation auf einer Bestandsaufnahme der Reformgesetzgebung und der Implementation von wiedergutmachenden Sanktionen in der Praxis in diesen Ländern. Zum Teil stoßen der Täter-Opfer-Ausgleich und andere wiedergutmachungsorientierte Sanktionen noch auf erhebliche Vorbehalte in der Justiz. Aber auch in westeuropäischen Ländern gibt es Probleme, wenn eine massenmedial geschürte Kriminalitätsfurcht und Feindbilder von Straftätern konstruktive Konfliktregelungen erschweren, wenn nicht unmöglich machen.
    Für einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich bedarf es einer entsprechenden Infrastruktur: geschulter Mediatoren, Einrichtungen, die wiedergutmachungsorientierte Maßnahmen institutionell im Rahmen der Jugendhilfe bzw. Bewährungshilfe absichern, einer dauerhaften finanziellen Grundausstattung dieser Infrastruktur und einer verpflichtenden, zielgerichteten Kooperation der Justiz mit diesen Einrichtungen.

    Aktuelle kriminologische Untersuchungen weisen darauf hin, dass auf Wiedergutmachung orientierte Verfahrensformen auch effizient im Hinblick auf die Rückfallvermeidung sind. Im Täter-Opfer-Ausgleichsverfahren setzt sich der Täter aktiv mit dem Leid des Opfers auseinander und übernimmt Verantwortung für seine Tat. Hierdurch können für die Zukunft Hemmschwellen aufgebaut werden, die eine weitere Straffälligkeit verhindern. Der Täter macht aber nicht nur den Schaden gegenüber dem Opfer wieder gut, indem er Leistungen für das Opfer erbringt, sich entschuldigt usw., vielmehr wird auch der gestörte Rechtsfriede im Hinblick auf die Gesellschaft wiederhergestellt. Die Wiederherstellung des Rechtsfriedens ist ein in der Vergangenheit vernachlässigtes Ziel des Strafrechts. „Restorative Justice“ ist aber nicht nur eine Facette eines besseren Strafrechts, sondern auch eine Perspektive, die über das Strafrecht hinausweist. So hatte schon der Justizminister und Strafrechtsreformer der Weimarer Republik, Gustav Radbruch, formuliert: „Wir brauchen kein besseres Strafrecht, wir brauchen etwas Besseres als das Strafrecht.“ Eine wiedergutmachende Strafrechtspflege könnte in diesem Sinn eine Perspektive sein.

    Weitere Informationen
    Lehrstuhl für Kriminologie http://www.rsf.uni-greifswald.de/duenkel.html

    Frieder Dünkel, Joanna Grzywa-Holten, Philip Horsfield (Hrsg): Restorative Justice in Penal Matters – A stock-taking of legal issues, implementation strategies and outcomes in 36 European countries. Mönchengladbach: Forum Verlag Godesberg 2015 (2 Bände, 1100 S., 96 €). ISBN 978-3-942865-31-9
    Gefördert durch das Specific Programme „Criminal Justice 2007 – 2013“ der Europäischen Union (JUST/2010/JPEN/AG/1525) und die Universität Greifswald.

    Ansprechpartner an der Universität Greifswald
    Prof. Dr. Frieder Dünkel und Dr. Joanna Grzywa-Holten
    Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät
    Lehrstuhl für Kriminologie
    Domstraße 20 A, 17489 Greifswald
    Telefon 03834 86-2137
    duenkel@uni-greifswald.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Studierende, Wissenschaftler
    Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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