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18.03.2015 10:08

HafenCity Universität Hamburg geht nach Karlsruhe

Jost Backhaus Referat für Universitätsentwicklung und Kommunikation
HafenCity Universität Hamburg

    Hamburg, 18. März 2015. Die HafenCity Universität Hamburg (HCU) hat am 12. März Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen den Beschluss des VG Hamburg vom 13. Oktober 2014 und die Beschlüsse des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes vom 9. Februar 2015 eingereicht. Darin war die HCU verpflichtet worden, eine große Anzahl zusätzlicher Studienanfänger im BA-Studiengang Stadtplanung aufzunehmen.

    Die Zulassung für das Wintersemester 2014/2015 richtete sich erstmals nach dem neuen Ausbildungskapazitätsgesetz vom März 2014. Damit hatte die Freie und Hansestadt Hamburg als erstes Bundesland erstmals ein modernes Zulassungsrecht geschaffen, das dem Bologna-Prozess entspricht, wie es die führenden Wissenschaftsorganisationen seit geraumer Zeit fordern.
    Die Entscheidungen der hamburgischen Gerichte stützen sich (ausschließlich) auf die Kapazitätsrechtsprechung zu Art. 12 Abs. 1 GG aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Die Bedeutung und Tragweite der verfassungsmäßig geschützten Lehrfreiheit der HCU wird völlig ignoriert.
    Dr.-Ing. Walter Pelka, Präsident der HafenCity Universität, sieht in der Forderung der Gerichte, die Qualität der Ausbildung eines Studienganges „bis zur Grenze der Funktionstüchtigkeit“ herabzusetzen, um weitere Studienanfänger aufnehmen zu können, gleich mehrfach eine „Rote Linie“ überschritten: „Hier wird massiv in die Grundrechte der Hochschullehrenden, der Hochschule und unserer Studierenden eingegriffen. Dieser Eingriff ist in hohem Maße schädlich für die Qualität der Ausbildung unserer Absolventinnen und Absolventen. Die Freiheit der Lehre umfasst die methodische Vermittlung wissenschaftlicher Inhalte. Es kann und darf nicht sein, dass uns von den Gerichten vorgegeben wird, ob wir bestimmte Lehrinhalte in einer Massenvorlesung oder in einer Projektgruppe vermitteln. Letztendlich tragen wir gegenüber unseren Studierenden und der Gesellschaft die Verantwortung für die Qualität der Lehre und die Sicherstellung der Berufsfähigkeit.“
    Die HCU sieht darüber hinaus ein katastrophales Signal für den Hochschulstandort Deutschland und das deutsche Wissenschaftssystem. Von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft werden immer höhere Erwartungen an die Qualität der Ausbildung bis hin zur viel beschworenen Exzellenz der Lehre an die Hochschulen gestellt. Durch diese Beschlüsse wird der eingeschlagene Weg zu einer Qualitätssicherung konterkariert und Deutschland vom internationalen Niveau der universitären Ausbildung abgekoppelt.
    Die Hochschule sieht durch die Beschlüsse ihr Recht und ihre Kompetenz zur Definition der Qualität der Ausbildung ihrer Studierenden abgesprochen. Die entwickelten Lehrinhalte und Lehrformate beruhen auf einer langjährigen Erfahrung der Lehrenden und einem ständigen Dialog zwischen Hochschule, Wirtschaft und Verwaltung, also mit den zukünftigen Arbeitgebern der Absolventen.
    Vor der Zulassung für das Wintersemester wurden in einem kontinuierlichen Diskussions- und Verhandlungsprozess zwischen Hochschule und Wissenschaftsbehörde im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen die Qualitätsmaßstäbe auf ihre Angemessenheit geprüft und am Studienplatzbedarf sowie den durch die Bürgerschaft zur Verfügung gestellten Mitteln gespiegelt.
    Die Behörde für Wissenschaft und Forschung stärkt der HCU den Rücken. „Wir halten die Verfassungsbeschwerde der HafenCity Universität nicht nur für berechtigt, sondern auch für einen richtigen und wichtigen Schritt.“, unterstreicht Frau Dr. Stapelfeldt, Senatorin für Wissenschaft und Forschung: „Eine Reform des Kapazitätsrechts ist überfällig, Hamburg hat jetzt die Rolle des Vorreiters angenommen.“
    Mit Professor Dr. Max-Emanuel Geis, Ordinarius für Öffentliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, konnte die HafenCity Universität einen renommierten Hochschulrechtler als Prozessvertreter gewinnen.

    Rückfragen und Kontakt ins Präsidium:
    Jost Backhaus, HafenCity Universität Hamburg,
    Referat für Universitätsentwicklung, Organisation und Kommunikation
    +49 (0)40 42827 2730, Jost.Backhaus@hcu-hamburg.de


    Bilder

    HCU Präsident Dr.-Ing. Walter Pelka
    HCU Präsident Dr.-Ing. Walter Pelka


    Anhang
    attachment icon HCU Pressemappe Verfassungsbeschwerde

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    HCU Präsident Dr.-Ing. Walter Pelka


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