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19.03.2015 11:52

Parlamentarischer Abend: Deutscher Ethikrat diskutierte mit Bundestagsabgeordneten über Hirntod und

Ulrike Florian Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat

    Der Einladung des Deutschen Ethikrates zu seinem 6. Parlamentarischen Abend sind am gestrigen Mittwoch circa 30 Bundestagsabgeordnete in den Deutschen Bundestag in Berlin gefolgt.

    In ihrer Begrüßung dankte die Ratsvorsitzende Christiane Woopen dem Parlament für die gute Zusammenarbeit und die jüngst beschlossene Stärkung der finanziellen Ausstattung des Ethikrates. Sie stellte kurz die aktuellen Themen des Rates vor und unterstrich die internationale Dimension seiner Arbeit. Der Deutsche Ethikrat empfinde es als große Ehre, im kommenden Jahr Gastgeber für den Global Summit aller Ethikräte der Welt in Berlin zu sein.

    Bundestagspräsident Norbert Lammert würdigte die Arbeit des Ethikrates als nützliche und notwendige Ergänzung der Debatten des Parlaments zu ethischen Grundsatzfragen. Bezogen auf jüngste Empfehlungen des Deutschen Ethikrates betonte Lammert, dass der Deutsche Bundestag nicht nur an Ergebnissen interessiert sei, die den Erwartungen der Abgeordneten entsprechen. Er wies außerdem auf die Bedeutung frühzeitiger grundlegender Orientierung angesichts technologischer Entwicklungen hin, die die Politik zu gestalten habe.

    Auch Patricia Lips, die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung dankte dem Ethikrat für die geleistete Arbeit. Sie zeigte sich erfreut über das nicht nur fraktionsübergreifende, sondern auch ausschussübergreifende Interesse der Bundestagsabgeordneten, mit Mitgliedern des Deutschen Ethikrates im direkten Austausch über aktuelle ethische Fragestellungen zu diskutieren.

    Einer der Themenschwerpunkte des Abends war die jüngste Stellungnahme des Ethikrates „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“. Die Ratsmitglieder Wolfram Höfling und Reinhard Merkel stellten sie vor. In der anschließenden Diskussion betonten die Ratsmitglieder, dass der Deutsche Ethikrat mit seiner Stellungnahme das Vertrauen in die Transplantationsmedizin in Deutschland stärken wolle und dafür Transparenz und eine offene gesellschaftliche Debatte kontroverser Fragen erforderlich sei. Eingegangen wurde unter anderem auf die Empfehlung zur Regelung sogenannter organprotektiver Maßnahmen sowie auf die normative Funktion der Dead-Donor-Rule. Bei allen unterschiedlichen Auffassungen sei der Deutsche Ethikrat einstimmig der Auffassung, so Christiane Woopen, dass am Hirntod als Voraussetzung für eine postmortale Organentnahme festzuhalten sei.

    Mit Blick auf die bevorstehenden Beratungen des Deutschen Bundestages zur gesetzlichen Regulierung der Beihilfe zur Selbsttötung präsentierte die Ratsvorsitzende die Ad-hoc-Empfehlung „Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen Gesellschaft: Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Stärkung der Suizidprävention“. Der Ethikrat plädiert darin für eine andere, nämlich auf die Stärkung der Suizidprävention ausgerichtete gesetzliche Regulierung und damit eine Ausweitung der Diskussion auf alle suizidgefährdeten Menschen in ihren vielfältigen Lebenssituationen. Die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung wird unterstützt, jedoch als nicht ausreichend erachtet.

    Am Rande der Veranstaltung überreichte die Ratsvorsitzende Christiane Woopen den Jahresbericht 2014 an Bundestagspräsident Lammert.

    Die Stellungnahme „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“, die Ad-hoc-Empfehlung „Zur Regelung der Suizidbeihilfe in einer offenen Gesellschaft: Deutscher Ethikrat empfiehlt gesetzliche Stärkung der Suizidprävention“ und der Jahresbericht des Ethikrates 2014 sind unter www.ethikrat.org abrufbar.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin, Philosophie / Ethik, Recht
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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