Bestens ausgebildete, leistungsfähige Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sind ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg unseres Wissenschaftssystems im internationalen Wettbewerb.
Wissenschaft und Politik sind gefordert, gemeinsam die besten Qualifizierungs- und Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das WissZeitVG bietet eine wissenschaftsadäquate Anknüpfungsmöglichkeit, die Rechtssicherheit vermitteln kann. Bei der praktischen Anwendung der aktuell gültigen Vorgaben kam es in der Vergangenheit allerdings auch zu sehr kurzen Vertragszeiträumen, verbunden mit erheblichen Unsicherheiten bei den Karrierewegen vieler Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler.
Wir, die hier unterzeichnenden Allianzorganisationen, nehmen unsere Verantwortung sehr ernst und werden auch im Eigeninteresse diesen Fehlentwicklungen durch unsere organisationsspezifischen Leitlinien zum Umgang mit befristet beschäftigten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern gegensteuern. Durch die Umsetzung der Leitlinien werden wir dafür Sorge tragen, dass Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in allen Qualifizierungsphasen verlässliche Bedingungen zum Erreichen ihrer individuellen Qualifizierungsziele erhalten.
Neben solchen Maßnahmen muss auch das WissZeitVG selbst bei der angekündigten Novellierung wissenschaftskonform und verbindlich ausgestaltet werden. Die befristungsrechtlichen Regelungen können aber nur dann zum Erfolg für alle im Wissenschaftssektor tätigen Akteure führen, wenn sie durch ein politisches Maßnahmenbündel zur Nachwuchsförderung begleitet werden, das die unterschiedlichen Missionen und Finanzierungsbedingungen hinreichend berücksichtigt. Dies bedeutet insbesondere, dass sowohl vor, als auch nach der Promotion eine transparente und verlässliche Karriereplanung ermöglicht werden muss. Daher soll die Vertragslaufzeit grundsätzlich im Einklang mit dem Qualifizierungsziel stehen, insbesondere soll in der Promotionsphase ein erster befristeter Arbeitsvertrag für die Dauer von mindestens 24 Monaten mit einer Verlängerungsoption von weiteren 12 Monaten abgeschlossen werden. Die Regelungen des WissZeitVG müssen durch landes- bzw. hochschulrechtliche Vorgaben zur Gestaltung von Betreuungsvereinbarungen flankiert werden.
Wir, die unterzeichnenden Allianzorganisationen, verstehen die aufgeführten Maßnahmen als Grundlage für den Dialog mit der Politik, um die Bedingungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs kontinuierlich zu verbessern. Dadurch wollen wir einen signifikanten Beitrag zur Sicherung der herausragenden Stellung des deutschen Wissenschaftssystems im internationalen Wettbewerb leisten.
Medienkontakt:
Dr. Christina Beck
Leiterin Wissenschafts- und Unternehmenskommunikation
der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
Tel: +49 89 2108-1275
E-Mail: christina.beck@gv.mpg.de
http://www.mpg.de/9077130/novellierung-wissenschaftszeitvertragsgesetzes.pdf
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Wissenschaftler
fachunabhängig
überregional
Wissenschaftspolitik
Deutsch
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