Institut für Notarrecht an der Universität Jena veranstaltet am 10. April Symposium über "Scheidungsfolgenvereinbarungen"
Eine Scheidung ist nicht selten eine unappetitliche Sache. Da gilt es, den gemeinsamen Hausstand zu teilen, Unterhaltszahlungen zu vereinbaren und sich über die Obhut der Kinder zu verständigen. Juristischer Beistand ist gefragt, weil das Scheidungsrecht den Laien leicht überfordert. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber die Regeln immer wieder an gesellschaftliche Veränderungen anpasst.
„Vor wenigen Jahren wurde der Zugewinn-Ausgleich umfassend reformiert“, sagt Prof. Dr. Elisabeth Koch von der Universität Jena. Nun sei es an der Zeit, die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung im Alltag der Juristen zu diskutieren, sagt die Familienrechtlerin. Das Institut für Notarrecht an der Universität Jena veranstaltet deshalb am Freitag (10. April) ein Symposium über die juristischen Aspekte der „Scheidungsfolgenvereinbarungen“. Eingeladen sind Rechtswissenschaftler, Notare und Richter; sie kommen aus allen Bundesländern, überwiegend aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
„Wir sparen brisante Themen nicht aus“, betont Prof. Koch. So werde Dr. Stephan Hammer, Richter am Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, zum Thema „Elternvereinbarungen über den Verbleib und die Finanzierung der Kinder“ sprechen. Dabei gehe es um das sogenannte Wechselmodell, bei dem die Eltern sich damit abwechseln, die gemeinsamen Kinder zu betreuen. Oft verweigerten die Väter bei diesem Modell die Unterhaltszahlungen mit dem Argument, sie würden ja für die Hälfte der Zeit für den Unterhalt der Kinder sorgen. „Eine klare juristische Entscheidung für diese Fälle steht noch aus“, konstatiert Prof. Koch.
Den ersten Vortrag des Symposiums wird Prof. em. Dr. Dr. h. c. Dieter Schwab aus Regensburg halten. Der „Papst des Familienrechts“, wie Schwab bezeichnet wird, spricht über „Ehe- und Scheidungsvereinbarungen in Zeiten wandelbaren Familienrechts“. Auf den Prüfstand kommen dabei die sogenannten Eheverträge. Geprüft werden müsse, ob solche Verträge tatsächlich rechtens sind, sagt Elisabeth Koch. Insbesondere wenn einer der Partner grob benachteiligt werde, müsse die Gültigkeit der Vereinbarung angezweifelt werden.
Das inzwischen zehnte Symposium des Instituts für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität findet im Alten Schloss in Dornburg statt. Interessierte Laien, die am Symposium teilnehmen möchten, können sich anmelden unter Telefon 03641 / 942510 oder per E-Mail an: notarinstitut@uni-jena.de. Die Veranstaltung ist kostenpflichtig.
Das Programm im Internet: www.rewi.uni-jena.de/Institut_fuer_Notarrecht_Aktuelles.html
Kontakt:
Prof. Dr. Elisabeth Koch
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942170
E-Mail: e.koch[at]uni-jena.de
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