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13.04.2015 10:21

Medizinrecht - Gegen Wildwuchs im Biobanking

Luise Dirscherl Stabsstelle Kommunikation und Presse
Ludwig-Maximilians-Universität München

    Biobanken speichern humanbiologisches Material und Daten, die sie der Forschung zur Verfügung stellen. Noch gibt es kein Biobank-Gesetz in der Bundesrepublik, das Betrieb und Datennutzung einheitlich regelt. Juristinnen und Juristen der LMU und der Universität Augsburg legen nun einen Gesetzentwurf vor.

    „Aktuell weiß niemand so genau, welche Regeln für Biobanken einschlägig sind. Die Biobanken halten sich an das Datenschutzrecht, innerhalb dieses Rahmens sind sie frei, ihre eigenen Regeln aufzustellen. Das genügt jedoch nicht, um genügend Transparenz für die Spenderinnen und Spender und Rechtssicherheit für die Forschung herzustellen“, sagt Jens Kersten, Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der LMU (Interview im Wortlaut http://www.uni-muenchen.de/forschung/news/2015/kersten_interview_biobanken.html). Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der LMU und der Universität Augsburg hat der Jurist ein Biobankgesetz entworfen.

    „Das Datenschutzrecht kann viele Fragen nicht beantworten“, sagt Kersten. Weder ist bislang beispielsweise geregelt, ob Biobanken genehmigungspflichtig sind, noch welche Wirkung der Widerruf der Einwilligung der Spenderinnen und Spender für die Verwendung ihres Materials und ihrer Daten in einem weltweit vernetzten Biobanksystem entfaltet. „Bürgerinnen und Bürger, die Blut und Gewebeproben spenden, wissen momentan nicht, worauf sie achten sollen.“

    Die Juristen regeln in ihrem Entwurf zudem das Biobankgeheimnis. Biobanken dürfen weder an Arbeitgeber noch an Versicherer Daten herausgeben. Außerdem sollen die Daten nicht in Strafverfahren verwendet werden dürfen.

    „Ein Biobankgesetz erhöht die Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger, wenn sie einer Spende an eine Biobank zustimmen. Dies ist unbedingt notwendig, um die Spendenbereitschaft zu erhöhen. Die Forschung und das öffentliche Gesundheitswesen sind auf Biobanken angewiesen, wenn es etwa um die Entwicklung neuer Medikamente geht“, sagt Kersten.

    Kontakt:
    Professor Jens Kersten
    Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaften der LMU
    Tel: 089 / 2180 - 2113
    E-Mail: jens.kersten@jura.uni-muenchen.de

    Publikation:
    Ulrich Gassner / Jens Kersten / Michael Lindemann / Josef Franz Lindner / Henning Rosenau / Birgit Schmidt am Busch / Ulrich Schroth / Ferdinand Wollenschläger: Biobankgesetz. Augsburg-Münchner-Entwurf (AME-BiobankG). Unter Mitwirkung von Carina Dorneck und Kim Philip Linoh, 2015, 61 Seiten, 14 Euro (ISBN 978-3-16-153787-5)


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Biologie, Medizin, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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