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15.05.2015 14:24

Jenaer Rechtsexperte tritt für Anlegerschutz ein

Axel Burchardt Stabsstelle Kommunikation/Pressestelle
Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Prof. Dr. Walter Bayer von der Universität Jena berät Regierung und Verbände beim Anlegerschutz im Falle eines Börsenrückzugs von Unternehmen

    Wer Aktien einer börsennotierten Gesellschaft erwirbt, vertraut darauf, seine Aktien künftig auch wieder über die Börse zu Marktpreisen veräußern zu können. Dies gilt für den privaten Kleinanleger genauso wie für institutionelle Fonds. Daher hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2002 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass im Falle eines Börsenrückzugs, dem sog. Delisting, jedem Aktionär ein gerichtlich auf Angemessenheit überprüfbares Kaufangebot zu unterbreiten ist. Diese Rechtsprechung hat der BGH überraschend im Jahre 2013 aufgegeben, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Standpunkt eingenommen hat, die Verkehrsfähigkeit der Aktie sei als bloßer Wertfaktor nicht vom Eigentumsgrundrecht des Art. 14 Grundgesetz geschützt. In der Folgezeit haben Anleger bei mehreren Dutzend Delistings teils massive Verluste erlitten.

    Rechtspolitiker der Berliner Regierungskoalition möchten diese Lücke im Anlegerschutz schließen und haben deshalb jüngst ein Expertengespräch in Berlin veranstaltet, an dem neben Vertretern der Verbände und der Praxis als einziger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Walter Bayer von der Universität Jena teilnahm. Bayer, der die neuere BGH-Rechtsprechung für verfehlt hält und deshalb in mehreren Beiträgen kritisiert hat, appellierte an den Gesetzgeber, noch im Rahmen der aktuell anstehenden Aktienrechtsnovelle den Anlegerschutz beim Delisting festzuschreiben. Denn es sei „nicht hinnehmbar“, so Bayer, „dass zahlreiche Unternehmen die aktuelle Schutzlücke ausnutzen, um sich abfindungsfrei – mithin auf Kosten der einst umworbenen Aktionäre – von der Börse zu verabschieden“. Betroffen vom Delisting sind typischerweise Unternehmen, die aktuell an der Börse unterbewertet sind und durch den Einstieg eines Großaktionärs keine Kapitalmarktfinanzierung mehr benötigen.

    Kontakt:
    Prof. Dr. Walter Bayer
    Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
    Carl-Zeiß-Str. 3
    07743 Jena
    Tel.: 03641 / 942140
    E-Mail: walter.bayer[at]bayer-jena.de


    Weitere Informationen:

    http://www.uni-jena.de


    Bilder

    Prof. Dr. Walter Bayer.
    Prof. Dr. Walter Bayer.
    Foto: Peter Scheere/FSU
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, jedermann
    Recht
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Personalia
    Deutsch


     

    Prof. Dr. Walter Bayer.


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