22. Juni: Konferenz an der TU Berlin beschäftigt sich mit rechtlichen Aspekten des 3D-Drucks
Maschinenteile, Möbel, Autos – mittlerweile gibt es kaum mehr etwas, was sich nicht auch „additiv-generativ“, also als 3D-Druck, anfertigen ließe. Während die Einsatzmöglichkeiten dieser Technik ständig wachsen, gibt es auf der juristischen Seite noch diverse ungelöste Probleme.
Da technische Normen fehlen, die dem Hersteller Rechtssicherheit geben, müssen beispielsweise Fragen der Produkthaftung sowie des Produktsicherheitsrechts geklärt werden. Weitere Probleme liegen im Urheber- und Patentrecht. Aufgrund der mit dem 3D-Druck einhergehenden digitalen Vernetzung der Produkte besteht eine hohe Plagiatsgefahr, so dass schnell Rechte Dritter verletzt sind.
Die Tagung „2D war gestern – die Zukunft ist 3D: Rechtliche Aspekte der additiv-generativen Fertigung“ will die anstehenden Rechtsfragen umfassend diskutieren. Vertreter aus der Industrie, Rechtspraxis und Wissenschaft beschäftigen sich in ihren Vorträgen jeweils mit unterschiedlichen Aspekten dieses vielfältigen und relevanten Themas. Ziel der Veranstaltung ist neben der technischen Darstellung ein interdisziplinärer Diskurs mit Fokus auf die bisher noch kaum diskutierten rechtlichen Aspekte der additiven Fertigung.
Die Konferenz wird vom Zentrum für geistiges Eigentum der TU Berlin veranstaltet.
Wir möchten Sie hiermit zu der Konferenz einladen.
Zeit: Montag, 22. Juni 2015, 10–17 Uhr
Ort: TU Berlin, Raum HBS 005, Hardenbergstraße 16–18, 10623 Berlin
Weiterführende Informationen (auch zur Tagungsgebühr) finden Sie unter www.zfge.tu-berlin.de
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern:
Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler
TU Berlin
Fachgebiet Wirtschafts-, Unternehmens- & Technikrecht
Tel.: 030/314-29990
E-Mail: tagung@wir.tu-berlin.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Recht
überregional
Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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