Neu geordneter Ausbildungsberuf in der Automatenwirtschaft
Auf Knopfdruck wird unsere Arbeitszeit erfasst, können wir Geld, Getränke und Fahrscheine ziehen oder bei Spielen punkten. Damit die vielen Automaten, die unser tägliches Leben begleiten, reibungslos funktionieren und den Kundenwünschen entsprechen, braucht es Fachleute mit zeitgemäßer Ausbildung. Gemeinsam mit den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag der Bundesregierung die dreijährige Ausbildung zum/zur Automatenfachmann/-frau auf den neuesten Stand gebracht.
Die Ausbildung ist nun vielseitiger, auf alle Automatentypen anwendbar und besteht aus den Fachrichtungen „Automatenmechatronik“ und „Automatendienstleistung“. Die neue Ausbildungsordnung tritt zum 1. August in Kraft.
Die Fachrichtung „Automatenmechatronik“ beinhaltet neben dem Installieren und der Montage von Automaten auch Funktionsprüfungen und Störungsermittlungen unter Nutzung von Diagnose- und Wartungssystemen. Enthalten ist auch die Ausbildung zur „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“. Dies berechtigt die Auszubildenden – unter Beteiligung einer ausgebildeten Elektrofachkraft – zu Arbeiten an elektronischen und technischen Geräten, wie beispielsweise Auswählen und Zurichten von elektrischen Leitungen, Verlegesystemen und deren Schutzeinrichtungen sowie Arbeiten an elektrischen Baugruppen und Verbinden mit unterschiedlichen Anschlusstechniken.
In der Fachrichtung „Automatendienstleistung“ können die Auszubildenden unter den beiden Wahlqualifikationen „Kaufmännische Geschäftsprozesse“ und „Kundenbetreuung“ wählen. Schwerpunkte in der kaufmännischen Wahlqualifikation sind Rechnungs- und Finanzwesen, Durchführen von Automatenabrechnungen und Kassenabschlüssen sowie das Aufbereiten von Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben. Zu den Schwerpunkten in der Wahlqualifikation „Kundenbetreuung“ gehört es, Kundenwünsche zu ermitteln, Reklamationen entgegenzunehmen und zu bearbeiten, erlernte Konfliktvermeidungs- und Kommunikationsstrategien anzuwenden sowie Leistungsangebote mit Kunden zu beraten.
Mit dem jetzt neu geordneten Beruf gilt ein „Aus zwei mach eins“, denn am 1. August 2008 waren seinerzeit zwei Ausbildungen in Kraft getreten: die „Fachkraft für Automatenservice“ als zweijähriger und der/die „Automatenfachmann/-frau“ als dreijähriger Erprobungsberuf. Beide Berufe wurden vor Erprobungsablauf vom BIBB im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) evaluiert. Dies führte zum Auslaufen der zweijährigen Ausbildung „Fachkraft für Automatenservice“ zum 31. Juli 2015 und zur Neuordnung der Ausbildung „Automatenfachmann/-frau“.
Automatenfachleute können in Unternehmen tätig sein, die Waren-, Getränke-, Geld-, Ticket-, Zeiterfassungs- oder Unterhaltungsautomaten herstellen, betreiben, aufstellen oder instand setzen. Im vergangenen Jahr wurden 81 neue Ausbildungsverträge im Ausbildungsberuf „Automatenfachmann/-frau“ abgeschlossen, darunter 21 mit Frauen. Die Übernahmechancen für Automatenfachleute sind gut. Im Anschluss an die Ausbildung stehen ihnen Aufstiegsmöglichkeiten offen, zum Beispiel zum/zur staatlich geprüften Techniker/-in oder staatlich geprüften Betriebswirt/-in.
Weitere Informationen im Internetangebot des BIBB unter http://www.bibb.de/neue-berufe
Bildmaterial steht unter http://www.bibb.de/pressefotos zur Verfügung.
Ansprechpartnerin im BIBB:
Brigitte Seyfried; E-Mail: seyfried@bibb.de
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, jedermann
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Studium und Lehre
Deutsch
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