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27.05.2003 15:32

Kabinett beschließt Gesetz zur Neuordnung der Hochschulzulassung

Biljana Bojic Pressestelle
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

    Das Kabinett hat einem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Hochschulzulassung zugestimmt. Der von der Kultusministerkonferenz unter maßgeblicher Beteiligung Baden-Württembergs erarbeitete Entwurf soll jetzt in den Bundesrat eingebracht werden. Baden-Württemberg ist das erste Land, in dem die Gesetzesnovelle das Kabinett passiert hat. Die Neuregelung soll zum Wintersemester 2004/05 erstmals angewandt werden.

    "Dieser Erfolg geht im Wesentlichen auf die Forderung Baden-Württembergs nach einer Neugestaltung der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) zurück", erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg im Anschluss an die Kabinettssitzung am 27. Mai in Stuttgart. "Mit der Umsetzung haben wir ein wichtiges Ziel unserer Hochschulpolitik weitgehend erreicht."

    Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Vergabe von Studienplätzen in Fächern mit einer bundesweiten Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus) künftig nach zwei unterschiedlichen Modellen erfolgen kann. Die Universitäten erhalten die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent ihrer Studierenden selbst auszuwählen. In Baden-Württemberg werden damit nur noch fünf Prozent der zulassungsbeschränkten Studienplätze von der ZVS bewirtschaftet. "Das Gesetz erhöht die Selbstauswahlquote gegenüber der jetzigen Regelung ganz erheblich. Darüber hinaus hat die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen nach der Neuregelung nicht mehr das erste Zugriffsrecht. Dies ist eine wichtige Grundlage für ein zeitgemäßes und international konkurrenzfähiges Hochschulsystem", sagte Frankenberg.

    Der Minister äußerte sich erfreut darüber, dass es innerhalb der Kultusministerkonferenz nach langen Diskussionen schließlich doch noch zu einer Einigung gekom-men sei. "Aufgrund dieser Entwicklung sehen wir derzeit von einer Kündigung des ZVS-Staatsvertrages und einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ab. Falls die Neuregelung in absehbarer Zeit nicht in Kraft treten wird, werden wir diese Linie erneut verfolgen."


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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