Interdisziplinäre Tagung über „Familie und Leihmutterschaft“ am 14./15.01. an der Uni Jena
Ein unerfüllter Kinderwunsch schafft Leiden und lässt Paare verzweifeln. Nach zahlreichen vergeblichen Anläufen scheint vielen eine Leihmutterschaft der letzte Ausweg zu sein. Diese Möglichkeit ist in Deutschland verboten, im Ausland jedoch vielfach erlaubt. Wenn auf diesem Wege ein Kind auf die Welt kommt, türmen sich vor den Wunscheltern noch etliche rechtliche Probleme.
„Das von der Leihmutter ausgetragene Kind gilt in Deutschland statusrechtlich als ihr leibliches, weshalb es bislang von den Behörden nicht als eigenes Kind der Wunscheltern anerkannt wurde“, sagt Prof. Dr. Edward Schramm von der Universität Jena. Doch der Strafrechtler betont das „bislang“, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg jüngst entschieden hat, dass diese Kinder doch anerkannt werden sollten, und jetzt auch der deutsche Bundesgerichtshof sich dieser Rechtsprechung anschließt. Das kann quasi auf eine rechtliche Anerkennung der Leihmutterschaft durch die Hintertür hinauslaufen.
Das Straßburger Urteil und das geltende deutsche Recht legen das Primat auf das Wohl des Kindes, sagt Schramm. Diskussionswürdig seien jedoch auch ein Recht der Wunscheltern auf Familiengründung sowie das Wohl der Leihmutter, etwa in dem Fall, dass sie „ihr“ Kind entgegen ursprünglicher Abmachung dennoch behalten möchte.
Unter dem Titel „Familie und Leihmutterschaft – eine Herausforderung für Wissenschaft, Politik und Gesellschaft“ wird am 14. und 15. Januar an der Universität Jena eine transdisziplinäre Tagung veranstaltet, zu der die interessierte Öffentlichkeit herzlich eingeladen ist. Ausrichter sind das Forschungszentrum Laboratorium Aufklärung, die Rechtswissenschaftliche Fakultät und das Zentrum für Religionspädagogische Bildungsforschung der Universität Jena.
„Wir werden auf der Tagung Fragen diskutieren, die das Selbstverständnis unserer Disziplinen betreffen“, sagt Prof. Dr. Michael Wermke. Der Inhaber des Lehrstuhls für Religionspädagogik spricht von der Verflüssigung traditioneller Werte und Normen, beispielsweise bei so simpel anmutenden Fragen wie „Was ist heute Familie?“, „Was Vater?“, „Was Mutter?“. Zu beobachten seien tiefgreifende Verschiebungen bei Wertvorstellungen, die über Jahrhunderte Bestand hatten. Stichwort: Patchworkfamilie oder gleichgeschlechtliche Paare mit Kinderwunsch.
Wie zeitgemäß sind Ehe und Familie heute?, fragt Wermke. Und: „Wie soll die Theologie auf diese Entwicklungen reagieren? Erkennt sie in der medizinischen Möglichkeit der Leihmutterschaft neue Chancen der individuellen Selbstverwirklichung, oder soll sie vor den Tendenzen einer technischen Machbarkeit des Lebens warnen? Welche Hinweise kann die Theologie für die künftige Rechtsprechung und Gesetzgebung geben?“
Auf der Tagung in den Rosensälen der Universität (Fürstengraben 27) und im Haus „Zur Rosen“ (Fürstengraben 13) werden Rechtswissenschaftler, Ethiker, Soziologen, Genetiker, Theologen und Psychologen zu Wort kommen.
„Wir werden eine Bestandsaufnahme versuchen und einen vorsichtigen Ausblick wagen“, sagt Prof. Edward Schramm. Spannende Diskussionen dürften garantiert sein.
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenfrei, doch um Anmeldung wird gebeten bei Miriam Beier, Telefon: 03641 / 941173, E-Mail: miriam.beier[at]uni-jena.de.
Kontakt:
Prof. Dr. Edward Schramm
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942301
E-Mail: edward.schramm[at]uni-jena.de
Prof. Dr. Michael Wermke
Theologische Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität Jena
Fürstengraben 6, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 941171
E-Mail: Michael.Wermke[]atuni-jena.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Medizin, Philosophie / Ethik, Recht, Religion
überregional
Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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