10,6 Millionen Euro durch Förderung aus europäischen Mitteln
Um den Hochschulzugang für Berufstätige mit und ohne Abitur zu stärken, stellt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) bis zum Jahr 2020 insgesamt 10,6 Millionen Euro bereit. Es handelt sich dabei um Mittel des Europäischen Sozialfonds, die im Rahmen der neuen Förderrichtlinie „Öffnung von Hochschulen“ vergeben werden. Weitere Mittel von bis zu zwei Millionen Euro steuert das MWK aus dem eigenen Haushalt bei. Am heutigen Freitag (12. Februar 2016) wird das neue Förderinstrument vorgestellt.
„Die weitere Öffnung der Hochschulen ist ein zentrales bildungspolitisches Ziel dieser Landesregierung. Damit erhöhen wir die Durchlässigkeit im Bildungssystem, fördern flexible Bildungswege und wirken dem Fachkräftemangel entgegen“, sagt Gabriele Heinen-Kljajić, Niedersächsische Ministerin für Wissenschaft und Kultur.
Neben der Entwicklung von Weiterbildungsmaßnahmen werden auch Beratungsangebote und weitere Unterstützungsmaßnahmen gefördert, um sogenannte nicht-traditionelle Studieninteressierte bei der Aufnahme eines Hochschulstudiums zu unterstützen. Hierzu zählen insbesondere Berufsqualifizierte ohne Abitur, aber auch Studieninteressierte mit familiärer Verantwortung. Ebenso wird der Zugang zur akademischen Weiterbildung wie beispielweise berufsbegleitenden Studiengängen oder anderen hochschulischen Zertifikatsangeboten auch für Personen geöffnet, die ihre Berufs- und Bildungsabschlüsse im Ausland erworben haben. Damit kann das Förderprogramm auch einen Beitrag zur Förderung von studieninteressierten Flüchtlingen leisten.
Sowohl niedersächsische Hochschulen als auch Einrichtungen der Erwachsenenbildung haben die Möglichkeit, für entsprechende Projekte eine Förderung zu beantragen.
Mit der ESF-Förderung können die Einrichtungen 50 Prozent ihrer Projektausgaben finanzieren. Weitere Gelder in Höhe von bis zu 30 Prozent des Gesamtvolumens des Projektes stellt das MWK aus Landesmitteln zur Verfügung.
In diesem Jahr gibt es für die Förderung zwei Antragsstichtage (15. April und 30. September 2016). Das Förderprogramm wird durch die NBank koordiniert und abgewickelt.
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