Wittener Institut für Familienunternehmen (WIFU) veröffentlicht neuen Praxisleitfaden in Kooperation mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Der neue und mittlerweile dreizehnte Praxisleitfaden des Wittener Instituts für Familienunternehmen (WIFU) „Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als Rechtsformalternative für Familienunternehmen – Ein Leitfaden“ beschäftigt sich ausführlich und detailliert mit diesem für Familienunternehmen neuen wie wichtigen Thema. Der Leitfaden ist in Kooperation mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, einer der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien, entstanden.
Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) ist in Deutschland, jedenfalls im Vergleich zu allen anderen europäischen Staaten, ein Erfolg. Warum ist das so und wieso kann die SE gerade für Familienunternehmen von Interesse sein? Diese Fragen soll der neue WIFU-Praxisleitfaden beantworten und konkret zeigen, in welchen Konstellationen die SE insbesondere eine Rechtsformalternative für Familienunternehmen sein kann und wie der Weg zur SE konkret zu gestalten ist. Ausgangspunkt sind dabei allgemeine Überlegungen zu den maßgeblichen Kriterien der Rechtsformwahl bei Familienunternehmen, gefolgt von einer Übersicht über die tatsächliche aktuelle Verteilung von Rechtsformen unter Familienunternehmen und einer Darstellung der Charakteristika einer SE. Anschließend werden die möglichen Wege in die SE detailliert dargestellt. Abschließend wird gezeigt, dass und warum, aber auch mit welchen Einschränkungen, die SE die Anforderungen erfüllt, die insbesondere Familienunternehmen haben.
„Ich freue mich sehr, mit Luther einen exzellenten Partner gewonnen zu haben, der Familienunternehmen ein hochaktuelles Thema aus praktischer Sicht näher bringt“, so Prof. Dr. Katharina Uffmann, Lehrstuhlinhaberin am WIFU und verantwortlich für Kooperationen im Rechtsbereich. „Nicht nur die zunehmende Internationalisierung, auch ein wachsender Gesellschafterkreis können die SE als ein interessantes, passgenau ausgestaltbares Rechtskleid erscheinen lassen“.
„Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass Familienunternehmen sich nicht ohne weiteres für eine Änderung ihrer Strukturen entscheiden“, ergänzt Dr. Arnd Becker, Rechtsanwalt bei Luther und Mitautor des Leitfadens. „Die SE bietet aber insbesondere mit dem „monistischen“ System und auch im Rahmen einer KG- oder KGaA-Struktur interessante Möglichkeiten und Vorteile.“
Dieser und alle weiteren Praxisleitfäden stehen Ihnen auf der Homepage des WIFU (www.wifu.de) kostenlos zur Verfügung.
Weitere Information erhalten Sie bei Nicole Vöpel unter nicole.voepel@uni-wh.de oder +49 (0) 2302 / 926-506.
Über uns:
Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) nimmt seit ihrer Gründung 1982 eine Vorreiterrolle in der deutschen Bildungslandschaft ein: Als Modelluniversität mit rund 2.200 Studierenden in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Kultur steht die UW/H für eine Reform der klassischen Alma Mater. Wissensvermittlung geht an der UW/H immer Hand in Hand mit Werteorientierung und Persönlichkeitsentwicklung.
Witten wirkt. In Forschung, Lehre und Gesellschaft.
Das Wittener Institut für Familienunternehmen (WIFU) der Wirtschaftsfakultät der Universität Witten Herdecke ist in Deutschland der Pionier und Wegweiser akademischer Forschung und Lehre zu Besonderheiten von Familienunternehmen. Drei Forschungs- und Lehrbereiche – Betriebswirtschaftslehre, Psychologie/Soziologie und Rechtswissenschaften – bilden das wissenschaftliche Spiegelbild der Gestalt von Familienunternehmen. Dadurch hat sich das WIFU eine einzigartige Expertise im Bereich Familienunternehmen erarbeitet. Seit 2004 ermöglichen die Institutsträger, ein exklusiver Kreis von 75 Familienunternehmen, dass das WIFU auf Augenhöhe als Institut von Familienunternehmen für Familienunternehmen agieren kann. Mit aktuell 19 Professoren leistet das WIFU mittlerweile seit über fünfzehn Jahren einen signifikanten Beitrag zur generationenübergreifenden Zukunftsfähigkeit von Familienunternehmen.
Die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine der führenden deutschen Wirtschaftskanzleien, erbringt ihre Beratungsleistungen mit ca. 350 Fachmitarbeitern an zehn Standorten im Inland und sechs ausländischen Büros in Kontinentaleuropa, England und Asien. Luther vertritt ihre Mandanten in allen Rechts- und Steuerfragen, die ihr Geschäft betreffen. Die Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds, der Hintergründe und Motivationen der Beteiligten ermöglicht es, die spezifischen Bedürfnisse der Mandanten zu adressieren. Im Luther-Kompetenzbereich „Familienunternehmen/ Unternehmerfamilien“ sind Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater tätig, die mit langjähriger und umfangreicher Erfahrung insbesondere auf den Gebieten des nationalen und internationalen Gesellschaftsrechts, Erbrechts, Familienrechts und Steuerrechts vor allem die Inhaberfamilien mittelständischer Unternehmen und große Familiengesellschaften begleiten. Ansprechpartner: Dr. Arnd Becker, arnd.becker@luther-lawfirm.com, +49 (0)201 / 9220-13136.
Der Praxisleitfaden „Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als Rechtsformalternative für Familienu ...
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter
Wirtschaft
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Kooperationen
Deutsch
Der Praxisleitfaden „Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) als Rechtsformalternative für Familienu ...
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