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06.06.2003 10:40

Informationszentrum "Botanika" ab heute für Besucher geöffnet

Franz August Emde Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesamt für Naturschutz

    BfN-Präsident Vogtmann will die biologische Vielfalt stärker im öffentlichen Bewusstsein verankern.

    Bonn/Bremen 06.06.2003: Der Präsident des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), Professor Dr. Hartmut Vogtmann, eröffnet heute gemeinsam mit der Senatorin für Bau und Umwelt der Hansestadt Bremen, Christine Wischer, das Informationszentrum "Botanika- Pflanzenwelten entdecken". Das Besucherzentrum im Bremer Rhododendronpark ist das größte seiner Art in Deutschland und wird vom BfN mit Bundesmitteln in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro finan-ziell unterstützt.

    Ziel des Erprobungs- und Entwicklungsvorhabens (E+E) ist die Vermittlung von Inhalten und Zielen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt am Beispiel von Rhododendren, die sich durch eine beeindruckende Vielfalt auszeichnen. "Auch elf Jahre nach Verabschiedung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt ist seine Bedeutung noch längst nicht hinreichend im öffentlichen Bewusstsein verankert . Es gilt also, kontinuierlich zu informieren und zu sensibilisieren - aber nicht belehrend, sondern mit Gefühl, Spannung und Spaß", sagte BfN-Präsident Vogtmann.

    Das Informationszentrum "Botanika" ist für alle Altersgruppen und Besuchertypen konzipiert. Dabei bedient es sich modernster Kommunikationsmethoden: In Form von Inszenierungen und Verfremdungen werden die allgemeinen naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenwelten, die vielfältigen Lebensräume der Gattung Rhododendron und das kulturelle Umfeld im Verbreitungsgebiet auf der Nordhalbkugel der Erde dargestellt. Die Themen werden mit Informationen über notwendige Schutzmaßnahmen, nachhaltige Naturnutzung und gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung genetischer Ressourcen verknüpft.

    Zugleich soll das Bremer Modell auch anderen Botanischen Gärten neue Möglichkeiten der Bildungsarbeit aufzeigen. "Unsere E+E-Projekte verfolgen das Ziel, innovative Ansätze für den Naturschutz zu entwickeln und in der Praxis zu erproben, damit sie dann auch in anderen Einrichtungen zur Anwendung kommen können", so Hartmut Vogtmann. "Ich hoffe, dass das Bremer Beispiel Schule macht. Dies wäre ein wichtiger Beitrag dazu, die Ziele des Überein-kommens über die biologische Vielfalt den Menschen näher zu bringen".

    Hintergrund: Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt
    Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD - Convention on Biological Diversity) wurde 1992 auf dem Erdgipfel in Rio verabschiedet. Es hat sehr unterschiedliche Interessen zusammengeführt und ist das weltweit umfassendste Abkommen zum Schutz der Natur und zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen.

    Das Übereinkommen ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag. Es wurde bisher von mehr als 180 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet und in deren Gesetzgebung übernom-men.

    Das Übereinkommen über biologische Vielfalt verfolgt drei Hauptziele:

    Die Erhaltung der biologischen Vielfalt
    Die biologische Vielfalt muss mit dem Reichtum der Arten, mit der genetischen Vielfalt und der Verschiedenartigkeit der Lebensräume als Lebensgrundlage auch für kommende Generationen erhalten bleiben.

    Die nachhaltige Nutzung der Bestandteile der biologischen Vielfalt
    Frühere Schutzmaßnahmen konzentrierten sich überwiegend auf die Erhaltung bestimmter Arten und Lebensräume. In diesem Übereinkommen wird anerkannt, dass Arten, Gene und Ökosysteme zum Vorteil des Menschen genutzt werden müssen. Die Nutzung muss jedoch so erfolgen, dass dies nicht zum zu langfristigen Rückgang der biologischen Vielfalt führt.

    Die gerechte Aufteilung der Vorteile
    Die größte biologische Vielfalt findet man in den Entwicklungsländern. Sie ist eine Ressource, die wirtschaftlich genutzt werden kann. Wenn beispielsweise ein Pharmaunternehmen aus Pflanzen, die es für Medikamente nutzt , Gewinne erzielt, dann sollen auch die Herkunftsländer davon profitieren können. Dieses so genannte "benefit-sharing" kann sehr unterschiedlich aussehen und muss von Fall zu Fall ausgehandelt werden. Einige Möglichkeiten sind: Bargeldzahlungen, die Beteiligung oder Ausbildung von nationalen Forschern, der Transfer von biotechnologischer Ausrüstung oder Profitbeteiligung.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Medien- und Kommunikationswissenschaften, Tier / Land / Forst
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft
    Deutsch


     

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