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10.03.2016 12:17

König: „Fortentwicklung des Notfallschutzes bleibt zentrale Herausforderung für die Zukunft“

Monika Hotopp PB2/ Pressearbeit
Bundesamt für Strahlenschutz

    Fünf Jahre nach Fukushima – Konsequenzen für Deutschland

    Die Reaktorkatastrophe im Kernkraftwerk Fukushima infolge eines verheerenden Tsunamis jährt sich am 11. März 2016 zum fünften Mal. Der nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im April 1986 größte nukleare Unfall hatte und hat gravierende Folgen für Menschen und Umwelt in Japan. In Deutschland führte Fukushima unmittelbar zum Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie.

    „Die Folgen von Fukushima in Deutschland reichen aber über den Kernenergie-Ausstieg hinaus“, erläutert Wolfram König, Präsident des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). Der Bundestag beschloss in der Folge ein parteiübergreifend getragenes Gesetz zur Suche nach einem Endlager für insbesondere hochradioaktive Abfälle. König: „Es ist nun erstmals möglich, die Frage der Endlagerung langfristig sicher zu lösen. Sie steht nicht mehr stellvertretend für das Für und Wider der Kernenergie.“
    Als Zäsur erweist sich Fukushima beim nuklearen Notfallschutz, der bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk aktiviert wird, um die Bevölkerung zu schützen. Anders als bei dem Reaktorunglück in Tschernobyl 25 Jahre zuvor, dauerte die Freisetzung großer Mengen an Radioaktivität über Wochen an – ein Szenario, das bis dahin nicht ausreichend berücksichtigt worden war. Das BfS analysierte das Geschehen in Japan und empfahl die daraus zu ziehenden Konsequenzen in Deutschland. König: „Der Notfallschutz ist auf Grundlage der BfS-Analysen grundlegend überarbeitet worden.“
    Infolge der Erkenntnisse des BfS beriet die Strahlenschutzkommission über das Thema. Im Februar 2014 hat diese dann neue Leitlinien für den Notfallschutz verabschiedet.
    König weist allerdings auch darauf hin, dass mit dem Ausstieg aus der Kernenergie die Herausforderungen noch nicht beendet sind. „Mit dem Abschalten der letzten Kernkraftwerke 2022 in Deutschland bleibt uns das Thema der Risiken der Kernenergienutzung erhalten. Gerade vor dem Hintergrund einer Vielzahl von insbesondere alten Reaktoren in den Nachbarstaaten bleibt die Fortentwicklung des Notfallschutzes eine zentrale Herausforderung für die Zukunft.“

    Untersuchungen des BfS nach Fukushima
    Mit Hilfe von Simulationen für drei typische Kernkraftwerksstandorte und den Wetterlagen eines ganzen Jahres errechnete das BfS, bis zu welchen Entfernungen Maßnahmen bei einem schweren Unfall notwendig werden könnten und bis zu welchem Radius diese vorab geplant werden sollten. Das BfS kam zu dem Schluss, dass aufgrund der Erfahrungen von Fukushima Evakuierungen bis zu einer Entfernung von 20 Kilometern von einer havarierten Anlage statt wie bisher von 10 Kilometern eingeplant werden sollten und die Verteilung von Jodtabletten zukünftig bundesweit statt wie bisher nur in einem Radius von 100 Kilometern um Kernkraftwerke vorbereitet werden sollte. Weitere Informationen dazu: http://www.bfs.de/notfallschutzanalyse-fukushima
    Die EU legt nach Fukushima nun ebenfalls neue Standards fest. Eine neue Richtlinie der EU zum Strahlenschutz muss bis 2018 in deutsches Recht übertragen werden. Danach ist das deutsche Notfallmanagementsystem mit weitaus strengeren Vorgaben zu planen. Der Staat muss die Bürger transparenter informieren. Auch hier ist das BfS an der Erarbeitung maßgeblich beteiligt.


    Weitere Informationen:

    http://www.bfs.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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