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21.03.2016 10:02

Führende Wissenschaftler fordern Umdenken bei der Strafpraxis in Europa

Jan Meßerschmidt Presse- und Informationsstelle
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

    Die massenhafte Anwendung ambulanter Strafsanktionen (Bewährungsaufsicht) führt zu expansiven und teuren Kriminaljustizsystemen, die stärker und häufiger als früher in das Leben von Menschen eingreifen. Diese Sanktionsformen haben sich in den meisten Staaten nicht als billigere und effektivere Alternative zum Gefängnis erwiesen, vielmehr ist die Zahl der Bewährungsunterstellten gleichzeitig mit der der Gefangenen angewachsen. Auf diese Entwicklung hat ein Netzwerk von über 60 führenden Wissenschaftlern aus 23 Staaten hingewiesen.

    Zu den deutschen Vertretern in diesem Netzwerk gehören auch zwei Wissenschaftlerinnen der Universität Greifswald, Dr. Christine Morgenstern und Dr. Ineke Pruin (beide Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät). Das Netzwerk „Offender Supervision in Europe“ wurde im Rahmen des COST-Programms (European Cooperation in Science and Research) http://www.cost.eu/about_cost gefördert, das überwiegend aus Forschungsmitteln der Europäischen Union finanziert wird.

    In den vergangenen vier Jahren hat sich das Netzwerk COST Action IS1106 Offender Supervision in Europe http://www.offendersupervision.eu/ intensiv mit dem Massenphänomen Bewährungshilfe beschäftigt. Zu einer kritischen Bestandsaufnahme bisheriger Forschung trat die Entwicklung eigener innovativer Methoden in Gestalt von sechs Pilotstudien.

    Die stellvertretende Vorsitzende des Netzwerks, Professor Kristel Beyens von der Freien Universität Brüssel http://www.vub.ac.be/ , formuliert es so: „Wir wissen jetzt, dass die Ausdehnung und Differenzierung des Systems ambulanter Sanktionen sich im Allgemeinen nicht auf die Entwicklung der Gefangenenzahlen ausgewirkt hat. Wir können anhand unserer Erkenntnisse außerdem sagen, dass die Unterstellung unter Bewährungsaufsicht entgegen der öffentlichen Wahrnehmung eine einschneidende Erfahrung ist, die – selbst wenn sie fair und unterstützend gestaltet wird – als belastend erlebt wird. Das Netz strafrechtlicher Kontrolle wird erweitert und spannt sich um immer mehr Menschen – wir müssen uns mit dieser Ausweitung dringend beschäftigen und sie begrenzen.”

    Die Forscher haben daher alle Europäischen Staaten dazu aufgerufen, zwei grundlegende Prinzipien bei der Ausgestaltung ihrer Kriminaljustizsysteme zu beachten: Alle Entscheidungen über Auferlegung oder Widerruf von Bewährungsmaßnahmen müssen ebenso wie Entscheidungen über Freiheitsentzug dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliegen. Niemand darf schwereren Einschränkungen unterworfen werden, als es die begangene Tat rechtfertigt. Die Bewährungsaufsicht muss so gestaltet sein, dass sie proaktiv unnötige Belastungen für die direkt und indirekt Betroffenen (namentlich die Familie des Unterstellten) vermeidet.

    Die Forscher stellten außerdem fest, dass die Ausgrenzung bestimmter sozialer Gruppen (vor allem von Ausländern, aber auch psychisch Kranker) aus dem System ambulanter Sanktionen eine europäische Gemeinsamkeit ist – Täter oder Tatverdächtige aus diesen Gruppen nehmen einen beschleunigten Weg ins Gefängnis oder geschlossene Einrichtungen. Aus diesem Befund resultiert die Forderung nach Schaffung spezieller Programme, die auf diese Tätergruppen zugeschnitten sind.

    Die durchgeführten Pilotstudien haben sich unter anderem damit befasst, wie eine bessere Einhaltung der erteilten Auflagen und Weisungen erreicht werden kann. Mehr als auf die buchstabengetreue Umsetzung formaler Regularien kommt es hier auf eine Bewährungshilfepraxis nach Sinn und Zweck der zugrunde liegenden Gesetze (namentlich dem Ziel der Resozialisierung) an. Die Fortentwicklung des Bewährungshilfesystems muss dabei stets die Fairness und Unterstützungsfunktion der Maßnahmen im Auge haben. Wissenschaftlich ist abgesichert, dass beides die Mitwirkungsbereitschaft der Unterstellten fördert, Belastungen reduzieren hilft und letztlich zur erfolgreichen Beendigung der Maßnahmen beiträgt.

    Das Netzwerk weist darauf hin, dass das Thema der ambulanten Sanktionen und der Bewährungshilfe in der sozialwissenschaftlichen Forschung europaweit unterrepräsentiert ist. Es ruft zu verstärktem Forschungsengagement (und dessen Finanzierung) auf, um über Pilotstudien hinaus zu untersuchen,

    • wie die Bewährungsaufsicht von den Betroffenen, ihren Familien, ihrem sozialen Umfeld und der Gesellschaft insgesamt wahrgenommen und erlebt wird;
    • wie wichtige Entscheidungen über die Bewährungsaufsicht bzw. während ihrer Vollstreckung getroffen werden;
    • wie die Praxis der Aufsicht selbst aussieht, unter welchen strukturellen Bedingungen sie arbeitet und wo Reformbedarf besteht.

    Professor Fergus McNeill von der Universität Glasgow in Schottland http://www.gla.ac.uk/ , Vorsitzender des Netzwerks, schließt: „Wir haben uns vier Jahre damit befasst, einen wissenschaftlich wenig begleiteten Bereich des Kriminaljustizsystems zu untersuchen, in dem die Beziehungen zwischen Staat, Zivilgesellschaft und Bürger auf die Probe gestellt werden. Seine Institutionen, Kulturen und Praktiken sind Spiegel der Gesellschaft und es mag sein, dass uns nicht immer gefällt, was wir sehen. In einem vergleichenden Ansatz mit 23 Staaten zu arbeiten, hat uns gezwungen, unsere eigenen Systeme zu hinterfragen und klarere Vorstellungen für mögliche Reformen zu entwickeln.“

    Anmerkungen

    In Deutschland standen Ende 2011 rund 180.000 Menschen unter Bewährungsaufsicht (neuere statistische Daten sind nicht erhältlich), hinzu kommen weit über 30.000 Unterstellungen unter Führungsaufsicht (eine intensivierte Form der Bewährungsaufsicht, die nach Verbüßung der Strafe einsetzt). Beide Zahlen sind seit Jahren angestiegen. Dem steht eine Abnahme der Zahl der Strafgefangenen gegenüber – inzwischen ist ihre Zahl stichtagsbezogen unter 50.000 gefallen. Der zweite Befund widerspricht daher dem europäischen Trend und zeigt eine eher günstige Entwicklung. Das für ganz Europa aufgezeigte Problem der Exklusion bestimmter sozialer Randgruppen von den Bewährungssanktionen und deren Überrepräsentierung in den Gefängnissen ist jedoch auch hierzulande zu finden, das gilt vor allem für ausländische Straftäter. Ebenso findet sich in Deutschland eine Intensivierung der Bewährungshilfemaßnahmen, die sich insbesondere durch eine Vielzahl gleichzeitig zu befolgender eingriffsintensiver Auflagen und Weisungen bemerkbar macht.

    Der Abschlussbericht des COST Action Netzwerks wird heute veröffentlicht, nachdem er in Brüssel vom 11./12. März 2016 auf einer internationalen Konferenz für Wissenschaftler, Praktiker und Vertreter aus der Politik vorgestellt wurde. Auf der Konferenz war auch eine Ausstellung von Fotografien (kuratiert von Carolyne Kardia) zu sehen und einem Aufritt des Songwriters Louis Abbot (Sänger der schottische Band Admirral Fallow) zu sehen bzw. zu hören. Sowohl die Ausstellung als auch die Lieder sind in Workshops entstanden, die Bewährungsunterstellte, Bewährungshelfer und zu diesem Thema Forschende zusammenbrachten.

    COST (European Cooperation in Science and Research) ist eine Initiative zur europäischen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen und technischen Forschung, bei der nationale Forschungsarbeiten koordiniert werden. Sie arbeitet seit 1971, stellt damit die europäische Forschungsstruktur mit der längsten Laufzeit von allen dar, und war maßgeblich an der Errichtung einer europäischen Forschungslandschaft (European Research Area) http://ec.europa.eu/research/era/index_en.html durch die EU. Aufgabe von COST ist, europäische Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen zur Realisierung gemeinsamer Forschungsvorhaben zusammenzuführen und in allen Wissenschaftszweigen den pan-europäischen Austausch und die Erarbeitung neuer Forschungsstrategien zu fördern. 35 Mitgliedsstaaten und ein kooperierendes Land (Israel) beteiligen sich zurzeit an COST.

    Die in dieser Medieninformation wiedergegebenen Meinungen werden allein von den Autoren verantwortet und können in keiner Weise der Europäischen Kommission zugeschrieben werden.

    Ansprechpartnerinnen

    Chair of the Action
    Prof. Dr. Fergus McNeill
    Telefon +44 7795252823
    fergus.mcneill@glasgow.ac.uk

    Arbeitsgruppe Europa
    Dr. Christine Morgenstern
    Lehrstuhl Kriminologie der Universität Greifswald
    Domstraße 11, 17489 Greifswald
    Telefon +49 3834 86-2147
    mostern@uni-greifswald.de


    Weitere Informationen:

    http://www.offendersupervision.eu/wp-content/uploads/2016/03/Final-Report.pdf - Zum Abschlussbericht
    http://www.offendersupervision.eu/wp-content/uploads/2016/02/OSE-Brussels-Confer... - Zur Konferenz


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Politik, Recht
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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