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24.03.2016 10:24

NRW-Fördermittel 2017 ausgeschrieben:

Dr. Christian Bala Verbraucherzentrale NRW
Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW

    Für das Jahr 2017 werden Fördermittel zur Durchführung von Projekten sowie finanzielle Unterstützungen bei der Akquise von überregionalen Forschungsmitteln im Bereich der Verbraucherforschung vergeben. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung NRW (MIWF), dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. über das gemeinsame Projekt Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW (KVF NRW).

    Mit der Förderung wettbewerblich ausgewählter Forschungsvorhaben soll ein Beitrag zur Entwicklung und Stärkung der Verbraucherforschung in Nordrhein-Westfalen geleistet werden. Zugleich möchten die Projektpartner mit der Arbeit des KVF NRW eine Grundlage für wissensbasiertes verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln schaffen. Deshalb sollen die Projektbeschreibungen, die Relevanz für die Verbraucherforschung, den Verbraucherschutz oder verbraucherpolitisches Handeln besonders hervorheben.

    Es können Mittel für eigenständige Projekte oder für die Antragsvorbereitung zur Einwerbung nationaler oder internationaler Drittmittel beantragt werden. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben deren Höchstbetrag auf 35.500 EUR festgesetzt wird.

    Zur Antragstellung können Beiträge aus allen für die Verbraucherforschung relevanten Fachrichtungen (bspw. Haushaltswissenschaften, Informatik, Marketing, Ökonomie, Ökotrophologie, Pflegewissenschaft, Politikwissenschaft, Psychologie, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, etc.) eingereicht werden. Ein wichtiges Ziel der Förderung ist es, eine Zusammenarbeit über Disziplingrenzen hinweg zu ermöglichen. Deshalb sind auch interdisziplinäre Projekte willkommen.

    Im Fokus stehen Vorhaben, die
    - innovative Beiträge zum Verbraucherverhalten bringen,
    - neue Erkenntnisse über die Informationsproblematik erarbeiten,
    - Ansätze für eine verbesserte Verbraucherarbeit und -bildung entwickeln,
    - das theoretische und methodische Fundament einer interdisziplinären und transdisziplinären Verbraucherforschung verbreitern.

    Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in NRW. Der/die Projektleiter/in muss promoviert und Mitglied im Netzwerk Verbraucherforschung NRW sein.

    Antragstellungen sind bis zum 31. Mai 2016 (Datum des Poststempels) möglich.

    Weitere Hinweise zur Rechtsgrundlage, zur Antragstellung und zum Verfahren sind im Text der Bekanntmachung unter http://www.verbraucherzentrale.nrw/kvfpf-2017-bek zu finden.


    Weitere Informationen:

    http://www.verbraucherzentrale.nrw/kvfpf-2017-bek - Bekanntmachung: Fördermittel
    http://Verbraucherforschung 2017


    Bilder

    Logo des KVF NRW
    Logo des KVF NRW


    Anhang
    attachment icon Bekanntmachung des KVF NRW: Fördermittel Verbraucherforschung 2017

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    fachunabhängig
    überregional
    Forschungsprojekte, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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