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11.06.2003 15:13

Mannheimer Institut für Mittelstandsforschung (ifm) begrüßt einheitliche KMU-Definition durch EU

Ralf Bürkle Fakultät für Betriebswirtschaftslehre / Dekanat
Universität Mannheim

    ifm-Geschäftsführerin Dr. Birgit Buschmann: "Endlich eindeutige Grundlagen für die Einordnung"

    Die Europäische Kommission hat am 6. Mai 2003 eine neue Empfehlung zur Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen angenommen. Diese Empfehlung wird zukünftig im Europäischen Wirtschaftsraum angewendet werden und richtet sich an die Mitgliedsstaaten, die Europäische Investitionsbank und den Europäischen Investitionsfonds. Mit ihr sollen unternehmerische Initiative, Investitionen und Wachstum gefördert - und der Zugang zu Risikokapital erleichtert werden. Darüber hinaus soll die neue Empfehlung den erforderlichen Verwaltungsaufwand minimieren und die Rechtssicherheit stärken. Die neue KMU-Definition ersetzt ab 1. Januar 2005 die derzeit im Gemeinschaftsrecht geltende Regelung aus dem Jahr 1996 (96/280/EG).

    Das Institut für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim (ifm) begrüßt die neue Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die EU.
    "Damit sind insbesondere eindeutige Grundlagen für die Einordnung von Kleinstunternehmen geschaffen worden", so Dr. Birgit Buschmann, Geschäftsführerin des ifm. Für die große Gruppe der Kleinstunternehmen gibt es somit nun genaue finanzielle Schwellenwerte. Dies habe vor allem Auswirkungen auf die Partizipation an Fördermaßnahmen und solle besser gewährleisten, dass nur "echte" Klein- und Mittelunternehmen entsprechend begünstigt werden, so die ifm-Geschäftsführerin. Die EU trage damit der wachsenden Bedeutung von Kleinstunternehmen Rechnung.

    Der Mittelstand bildet den Kernbereich der europäischen wie auch der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft. Mehr als 99 % aller Unternehmen in den nichtlandwirtschaftlichen Sektoren der Europäischen Union sind kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Beschäftigte. Sie bieten 66 % aller Arbeitsplätze, erwirtschaften 55 % der gesamten Wertschöpfung und leisten damit entscheidende Beiträge zu Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigung.

    Die drei Unternehmensklassen mittlere, kleine und Kleinst-Unternehmen werden wie bislang durch die Kategorien Personal und Umsatz oder Bilanzsumme definiert. Die Mitarbeiterzahl eines Unternehmens bleibt dabei als Hauptkriterium in seinen Schwellenwerten unverändert. Die finanziellen Schwellenwerte wurden jedoch realitätsgerecht angehoben, die Preis- und Produktivitätszuwächse seit dem Jahre 1996 wurden dabei berücksichtigt. Zudem wurden mit der Neudefinition neue Kriterien für die Kapitalbeteiligung und Verflechtung mit anderen Unternehmen bestimmt, wodurch eine Umgehung der allgemeinen Beihilfe- und Fördergrundsätze verhindert werden soll.

    Mittlere Unternehmen definieren sich somit zukünftig durch: Mitarbeiter bis 249, Umsatz bis 50 Mio. Euro (bisher 40 Mio.) oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro (bisher 27 Mio.). Kleine Unternehmen: bis 49 Beschäftigte, Umsatz bis 10 Mio. Euro (bisher 7 Mio.) oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro (bisher 5 Mio.). Kleinstunternehmen: bis 9 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro (beide finanziellen Schwellenwerte waren hier bisher nicht definiert). Dagegen berücksichtigt die Neuregelung wie bereits auch die KMU-Definition von 1996 die Gruppe der mittelgrossen Unternehmen mit 250 bis 500 Beschäftigten als eigene Kategorie nicht mehr. Die Ein-Personen-Gesellschaft wird auch in der Neudefinition weiterhin als eigene Kategorie geführt.

    Die EU verspricht sich davon zum einen eine Vereinfachung regionaler und nationaler Unterstützungsmaßnahmen. Zum anderen soll damit auch die Rolle der Kleinstunternehmen in Bezug auf die Entwicklung unternehmerischer Initiative anerkannt werden. Unter Zugrundelegung der Umsatzkriterien der neuen KMU-Definition entfallen 94,3 % aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen (rund 2,75 Mio) in Deutschland auf die Gruppe der Kleinst-Unternehmen, während 4,4 % Klein-Unternehmen und 1,0 % Mittel-Unternehmen sind. In Baden-Württemberg ist die Situation ähnlich. Demnach sind 93,9 % als Mikro-Unternehmen, 4,7 % als Klein- und 1,2 % als mittlere Unternehmen einzustufen. Die EU geht davon aus, dass die neue KMU-Definition nicht zu einem wesentlichen Anstieg der Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen führen wird.

    Im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz sind 99,8 % aller Unternehmen KMU. 93 % dieser Betriebe sind Kleinst-, 6 % sind kleine - und knapp 1 % sind mittlere Unternehmen. Lediglich 0,2 % sind große Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten.

    Die Empfehlung der Europäischen Kommission im Wortlaut ist zu finden unter dem Link:
    http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_en.h...

    Ansprechpartner des Instituts für Mittelstandsforschung (ifm):
    Christian Erlewein, Beauftragter Presse-/Öffentlichkeitsarbeit, Tel. 0621-181-2886
    Email: erlewein@mail.ifm.uni-mannheim.de


    Weitere Informationen:

    http://www.ifm.uni-mannheim.de
    http://europa.eu.int/comm/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_en.h...


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Gesellschaft, Medien- und Kommunikationswissenschaften, Politik, Recht, Verkehr / Transport, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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