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12.06.2003 09:30

BAföG-Skandal? Nein, nur ein Spiegelbild der Gesellschaft!

Stefan Grob Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Studentenwerk

    (Berlin, den 12.6.2003) "Verschweigen von Vermögen kann bei Empfängern staatlicher Leistungen ebenso wenig geduldet werden wie bei Bürgern, die zur Abgabe von Steuern an die staatliche Gemeinschaft verpflichtet sind", erklärte der Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW), Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, heute in Berlin. Er bezog sich damit auf Pressemitteilungen über Rückforderungen zuviel gezahlter Studienfinanzierung nach einer Überprüfung der Vermögensverhältnisse bei BAföG-Empfängern. "Es geht hier nicht um verschwiegenes Vermögen in Luxemburg, sondern um Studierende, die trotz einkommensschwacher Eltern soviel Geld auf der hohen Kante hatten, dass sie keinen Anspruch auf die gezahlte staatliche Studienfinanzierung gehabt hätten." Die zugelassene Vermögensgrenze lag von 1977 an 23 Jahre unverändert bei 6.000 DM, seit 2001 liegt sie bei 5.200 Euro. Jetzt werden die Vermögen in den Jahren 2000 und 2001 überprüft. "Wenn aber Bund und Länder im Jahr 2000 erkannt hatten, dass der Freibetrag chronisch zu niedrig angesetzt war, ist es unverständlich, warum im Nachhinein diese Grenze nun Maßstab sein sollte", kritisierte Rinkens. Viele der jetzt belangten BAföG-Empfänger hätten bei Geltung des neuen Freibetrags nichts zu befürchten gehabt.

    Aufgrund einer Rüge des Bundesrechnungshofs und nach einer Änderung des Einkommenssteuerrechts wird jetzt bei allen staatlichen Leistungsempfängern nach Meldungen der Banken über eventuelle Kapitalerträge gefragt. "Die Sache ist weder neu, noch bezieht sie sich allein auf das BAföG. Jetzt pauschal alle BAföG-Geförderten zu kriminalisieren, verbietet sich," so der DSW-Präsident. In allen Sozialleistungsbereichen hätten Datenabgleiche erhebliche Unregelmäßigkeiten zu Tage gefördert. So wird berichtet, dass z.B. im ersten Halbjahr 1999 in der Arbeitsverwaltung rund 33 Prozent der Leistungsbezieher Vermögen verschwiegen hatten. "Das macht die Sache beim BAföG nicht besser, aber man muss differenzieren", meinte Rinkens. Selbst wenn Kapitalerträge gemeldet wurden, sei dies noch kein Beweis für falsche Angaben. Beispiel: Ein Student, der bei der elterlichen Landwirtschaft mithilft und deshalb im ländlichen Bereich wohnt, hat zum Beginn des Jahres 2000 insgesamt 10.000 DM zusammengespart. Was ein Jahr später unschädlich gewesen wäre, führt jetzt auf Grund der Meldung des Bundesamts der Finanzen zu einer Anfrage des BAföG-Amts beim Studenten. Die Nachfrage ergibt: Der Student hat sich von dem Geld einen Gebrauchtwagen für 6.000 DM gekauft, um zwischen Wohnort und Hochschule pendeln zu können (Autos - nicht Luxusautos - sind kein Vermögen im Sinne des BAföG). Zum Zeitpunkt des BAföG-Antrags verfügte er deshalb nur noch über 4.000 DM. Der Student erhielt zu Recht BAföG.
    In den Medien wird häufig beispielhaft über die Lage beim BAföG-Amt Berlin berichtet. Von den etwa 23.000 BAföG-geförderten Studierenden im Jahr 2000 hatte das Bundesamt der Finanzen bei 2.600 Studierenden Kapitalerträge über 100 Euro mitgeteilt. Aufgrund der Nachfrage bei den Studierenden erledigten sich 700 Fälle. Lediglich in 99 Fällen (das sind 0,4 Prozent der BAföG-Geförderten) wurden Ordnungswidrigkeiten geahndet, nachgewiesener Vorsatz und Höhe der verschwiegenen Vermögen führten jedoch in keinem der Fälle zu Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Betrugs. "Wer titelt: 'BAföG für Betrüger' liegt demnach völlig falsch", betonte Rinkens.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Mechthild Klett, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Telefon 030-29 77 27-20, E-Mail: klett@studentenwerke.de


    Weitere Informationen:

    http://www.studentenwerke.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Studium und Lehre, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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