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21.04.2016 10:28

Bei den Hilfsbedürftigsten und Schwächsten soll erneut gespart werden

Dr. Bettina Albers Pressearbeit
Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e.V. (DGfN)

    Teilstationäre Dialyse vor dem Aus: Die Lage ist für multimorbide Dialysepatienten und für nephrologische Kliniken in Nordrhein-Westfalen prekär. Die AOK Rheinland/Hamburg sowie die Knappschaft-Krankenkasse weigern sich, die teilstationäre Dialyse adäquat zu vergüten, letztere fordert nun sogar Teile der Vergütung der letzten fünf Jahre zurück. „Nephrologische Abteilungen sollen systematisch ausgeblutet werden, was aber noch schwerer wiegt: Die Kassen betreiben ihre Sparpolitik zu Lasten der Patientensicherheit“, so Dr. Markus Schmidt, Chefarzt der Klinik für Nephrologie am Marien Hospital Marl und Vorstandsmitglied im VLKN

    Der Streit um die teilstationäre Dialyse in NRW ist weiter eskaliert. Die AOK Rheinland/Hamburg und die Knappschaft-Krankenkasse weigern sich, die teilstationäre Dialyse adäquat zu vergüten, und bringen dafür das Pauschalargument „ambulant vor stationär“ an. Die teilstationäre Dialyse ist aber – wie andere teilstationäre Leistungen auch – gemäß § 39 SGB V Bestandteil des Spektrums von Krankenhausbehandlungen, ihre Vergütung ist im DRG-System vorgesehen und sie ist als „dritter Weg“ neben der ambulanten Dialyse und stationären Einweisung nicht nur legitim, sondern auch medizinisch notwendig. Prof. Dr. Martin Kuhlmann, Berlin, Vorsitzender des VLKN (Verband der leitenden Krankenhausärzte in der Nephrologie), erklärt: „Ein kleiner Teil der Dialysepatienten, nicht einmal 5%, – das sind vor allem ältere Patienten mit zahlreichen Komorbiditäten – bedarf der chronischen Dialyse in einem gut überwachten klinischen Umfeld, wo bei Komplikationen schnell eingegriffen und der Patient unmittelbar auf eine Intensiv- oder Facharztstation verlegt werden kann, um lebensbedrohliche Situationen rasch zu behandeln. In NRW untergraben nun die Kassen die teilstationäre Dialyse, indem sie sich weigern, für die damit verbundenen Mehrkosten aufzukommen. Sie setzen damit aber die Sicherheit unserer Patienten aufs Spiel!“

    Prof. Kuhlmann führt aus, dass der Dialysestandard der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) klar definiert, bei welchen Risikopatienten die Durchführung einer teilstationären Dialyse gerechtfertigt ist. „Die Definition ist eng, die Patienten müssen mehrere Risikofaktoren gleichzeitig erfüllen. Dennoch stellen die benannten Kassen die Kollegen in NRW unter Generalverdacht, Patienten ohne entsprechende Indikation teilstationär zu dialysieren, was angesichts einer 95%-ambulant-zu-5%-stationär-Verteilung geradezu absurd ist“.

    „Es ist traurig, dass wieder einmal an der Versorgung und dem Wohl der schwächsten Patienten unter uns gespart wird“, kommentiert Hans-Dieter Willms von der Landesarbeitsgemeinschaft Nierenkranker NRW e.V. die Geschehnisse. „Dialysepatienten mit zusätzlichen Erkrankungen wie Gefäß- und Herzerkrankungen, benötigen ein klinisches Umfeld während der Dialyse. Wir werden uns gegen die Weigerung, die Kosten dafür zu tragen, wehren und, wenn es sein muss, gemeinsam mit dem Patientenverband auf Bundesebene, dem Bundesverband Niere e.V., geeignete Maßnahmen ergreifen. Das ist uns wichtig, gerade weil es um die angemessene Versorgung der Hilfsbedürftigsten von uns geht, die sich nicht wehren können! “

    Die Nephrologen sichern den Patienten ihre volle Unterstützung zu. „Dialysepatienten haben per se ein enorm erhöhtes kardiovaskuläres Risiko. International anerkannte Daten [1] zeigen, dass das Sterberisiko für einen 60-jähigen Dialysepatient sogar höher liegt als für einen gleichaltrigen Patienten mit einem Dickdarm-Karzinom. Es liegt doch klar auf der Hand, dass die 5% der Dialysepatienten, bei denen sich aufgrund von Alter und Komorbiditäten das Risiko noch potenziert, einer besonderen Versorgung und Sicherheit bedürfen, wie sie in besonderem Maße nur eine klinische Struktur garantieren kann, erklärt Prof. Kuhlmann.

    Dr. Markus Schmidt, Chefarzt der Klinik für Nephrologie am Marien Hospital Marl und Vorstandsmitglied im VLKN, glaubt, dass nephrologische Kliniken mit der Weigerung, die teilstationäre Dialyse angemessen zu vergüten, gezielt ins Aus gedrängt werden sollen. „Die nephrologischen Kliniken und Abteilungen verursachen verhältnismäßig hohe Kosten, denn Nephrologie ist Hightech-Medizin und die Nieren sind übrigens bis heute das einzige Organ, das dauerhaft maschinell ersetzt werden kann. Behandlungsleistungen mit einem Aufwand von bis zu einer Million Euro pro Jahr für einzelne Kliniken werden bereits jetzt nicht mehr von den Krankenkassen vergütet, dies ist für mich ein klares Zeichen: Nephrologische Abteilungen sollen systematisch ausgeblutet werden, was aber noch schwerer wiegt: Die Kassen betreiben ihre Sparpolitik zu Lasten der Patientensicherheit.“

    Lösungen sind derzeit nicht in Sicht. Die beiden benannten Kassen haben Tatsachen geschaffen und zeigten sich bisher in Gesprächen weder kompromissbereit noch lösungsorientiert. Was aber wird dann mit den älteren und/oder krankeren Patienten passieren, die bislang teilstationär dialysiert werden? „Ein Wegfall dieser Behandlungsmöglichkeit wird dazu führen, dass diese multimorbiden Dialysepatienten häufiger vollstationär aufgenommen werden müssen“, so Dr. Schmidt. „Das käme dem System unterm Strich teurer. Wir Ärzte sind dem Patientenwohl verpflichtet und wollen vor allem den Verletzlichsten unter ihnen die bestmögliche Versorgung zukommen lassen. Wir hoffen weiter, dass hierzu ein Konsens mit den Kostenträgern zu erreichen ist“

    [1] Foley RN et al. Am J Kidney Dis 1998; 32 (5 suppl3): S112-9

    Pressekontakt
    Pressestelle der DGfN
    Dr. Bettina Albers
    presse@dgfn.eu
    Tel. 03643/ 776423
    Mobil 0174/ 2165629


    Weitere Informationen:

    http://www.dgfn.eu


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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