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02.05.2016 12:36

Ergänzung: Forschung zu rechtlichen Grundsätzen von Drohnen im Auftrag des BMJV

Eva-Maria Reiners Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Northern Business School

    Kürzlich berichteten wir über das Forschungsprojekt zur Regulierung von Drohnen des Instituts für unbemannte Systeme. Erforscht wird die Entwicklung neuer Konzepte für die dynamische Anpassung von rechtlichen Grundsätzen für den Erwerb und Betrieb von privat und kommerziell genutzten Systemen. Im Folgenden finden Sie hierzu eine aktualisierte Version (Ergänzung markiert). Wir bitten Sie, die Änderung bei Veröffentlichungen zu beachten.

    Es war eine besondere Ehre und Freude für Professor Dr. Del Re, Leiter des Instituts für unbemannte Systeme (IuS) der NBS Northern Business School, erneut die Reise nach Berlin anzutreten, um in den Reihen des Bundesjustizministeriums vorstellig zu werden. Es ging um die Besieglung der Forschungszusammenarbeit im Rahmen der Verrechtlichung ziviler Drohnen-Nutzung im nationalen und europäischen Kontext. Begleitet wurde er von seinem Kollegen und Projektpartner Prof. Dr. Norbert Kämper, aus den Reihen von Taylor Wessing. Beide waren die treibenden Kräfte, als es darum ging, den Forschungsauftrag des Ministeriums einzuwerben und das Projektvorhaben grundsätzlich auszugestalten, das mit 64.000 Euro gefördert werden wird. Der Auftrag stellt zudem die Weiche in der Ausrichtung der Forschung im Institut der NBS, wie auch in der Hochschule selbst.

    Ziel des Forschungsvorhabens zum Thema "Unbemannte Luftfahrtsysteme" soll die Entwicklung neuer Konzepte für die dynamische Anpassung von rechtlichen Grundsätzen für den Erwerb und Betrieb von privat und kommerziell genutzten Systemen sein.

    [Ergänzung:]
    Das Institut für unbemannte Systeme arbeitete zu diesem Zweck bereits in der Vergangenheit mit der Caballero & Hesselbarth Consulting GmbH (CHCON) zusammen und kann auch im Zuge des Forschungsgutachtens auf diese inhaltliche Expertise und bereits bestehenden Analysen von CHCON zurückgreifen. Gemeinsam mit rechtlichen Bewertung durch Taylor Wessing soll hieraus ein gegebenenfalls verbleibender gesetzgeberischer Handlungsbedarf im Bundes- und Landesrecht sowie Unions- und Völkerrecht abgeleitet beschrieben und ausgearbeitet werden, der insbesondere der Begrenzung von Gefährdungs- und Missbrauchspotentialen dienlich ist.

    In die Betrachtung mit einbezogen wird auch der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen zu Sport- und Freizeitzwecken. Militärische, polizeiliche und andere staatliche Nutzungskonzepte von Drohnen sind explizit nicht Gegenstand des Forschungsvorhabens. Das Projekt ist insgesamt auf zehn Monate hin angelegt und wird im Herbst diesen Jahres fertig gestellt werden.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Recht, Verkehr / Transport
    überregional
    Forschungsprojekte
    Deutsch


     

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