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30.05.2016 11:02

Vielfältige Ansätze zur Verbreitung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen in der EU

Anne-Catherine Jung Pressestelle
Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI)

    Energieaudits und Energiemanagementsysteme sind bedeutende Instrumente für mehr Energieeffizienz in Unternehmen. Um diese zu stärken, erließ die Europäische Kommission vor vier Jahren eine Energieauditpflicht für große Unternehmen. Gleichzeitig wurden die Mitgliedsstaaten der EU dazu verpflichtet, Energieaudits und Energiemanagementsysteme auch in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) voranzubringen. Die Umsetzung dieser Vorgaben hat das Fraunhofer ISI gemeinsam mit seinen Partnern Ricardo Energy & Environment und DNV GL in der kürzlich veröffentlichten Studie „A Study on Energy Efficiency in Enterprises: Energy Audits and Energy Management Systems“ analysiert.

    Die Europäische Kommission legte 2012 in Artikel 8 der Energieeffizienzrichtlinie (EED) fest, dass alle 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis zum 5. Juni 2014 verpflichtende Energieaudits für große Unternehmen in nationales Recht umsetzen müssen. Betroffenen Unternehmen sollen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit durchführen und dieses künftig alle vier Jahre wiederholen. Alternativ können die Unternehmen ein Energiemanagementsystem einführen. Darüber hinaus sieht die Richtlinie vor, dass die Mitgliedsstaaten KMU dazu ermutigen, Energieaudits umzusetzen und Energiemanagementsysteme einzuführen.

    Die Richtlinie bietet den Mitgliedsstaaten einen gewissen Handlungsspielraum für die nationale Umsetzung dieser Vorgaben. Dies hat laut der Studie dazu geführt, dass die Grundzüge der Umsetzung in den Mitgliedsstaaten zwar recht ähnlich sind, wichtige Aspekte jedoch unterschiedlich ausgestaltet wurden. Dr. Simon Hirzel, Hauptautor der Studie, erklärt: „Bestimmte Anforderungen an ein Energieaudit werden in den Ländern unterschiedlich gehandhabt, beispielsweise der abgedeckte Anteil des Energieverbrauchs oder die Einbeziehung von Verbräuchen für Transporte oder Gebäude.“

    Dies stellt insbesondere international agierende Unternehmen vor Herausforderungen: Sie wollen konzernintern einheitlich auf die Vorgaben reagieren, sehen sich aber mit 28 nationalen Gesetzgebungen konfrontiert. Gleichzeitig waren einige Länder während der Erstellung der Studie noch mit der nationalen Umsetzung beschäftigt, sodass teilweise noch wenig über die endgültigen Vorgaben bekannt ist. Andererseits ermöglicht es der vorhandene Handlungsspielraum den Mitgliedsstaaten, Vorgaben an die jeweilige landestypische Situation anzupassen. Beispielsweise wurden in einigen Mitgliedsstaaten auch kleinere Unternehmen zur Durchführung von Audits verpflichtet, während andere Staaten auf alternative Instrumente wie finanzielle Zuschüsse zurückgreifen, um Energieaudits und Energiemanagementsysteme stärker in Unternehmen zu verankern.

    Um die Situation in den einzelnen Mitgliedsstaaten zu beleuchten, haben die Autorinnen und Autoren der Studie zahlreiche Gespräche geführt, insbesondere mit verschiedenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in nationalen Ministerien. Zudem haben sie umfassend nationale Dokumente und Gesetze betrachtet. Die daraus resultierenden Ergebnisse zeigen, dass die EU-Mitgliedsstaaten neben der Verpflichtung auch freiwillige Vereinbarungen und zahlreiche förderpolitische sowie informatorische Instrumente etabliert haben, die die Umsetzung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen in Unternehmen fördern. Insgesamt gibt es derzeit mehr als 50 solcher Instrumente in den Mitgliedsstaaten. „Die Ergebnisse der Studie ermöglichen es politischen Entscheidern in den Mitgliedsstaaten, über den eigenen Tellerrand zu schauen und das Wissen über diese unterschiedlichen Ansätze zu nutzen“, ergänzt Hirzel.

    In Deutschland gibt es im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten bereits ein relativ umfangreiches Instrumentarium, um die Nutzung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen voranzutreiben. Lisa Nabitz, Mitautorin der Studie, nennt Beispiele: „Unternehmen können je nach Größe und Energieverbrauch bei der Einführung eines Energiemanagementsystems beziehungsweise eines Energieaudits Steuerentlastungen im Rahmen des sogenannten Spitzenausgleichs und der Besonderen Ausgleichsregelung beantragen.“ Daneben bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmen für Energieaudits eine finanzielle Unterstützung durch das Förderprogramm ,Energieberatung Mittelstand‘ sowie einen Zuschuss für die Einführung von Energiemanagementsystemen. Zudem können Energieaudits auch im Rahmen der Teilnahme an Energieeffizienz-Netzwerken realisiert werden.

    Die Studie „A Study on Energy Efficiency in Enterprises: Energy Audits and Energy Management Systems” kann unter https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/EED-Art8-Implementation-S... abgerufen werden.


    Weitere Informationen:

    https://ec.europa.eu/energy/sites/ener/files/documents/EED-Art8-Implementation-S...


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Energie, Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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