Verändert Zuwanderung Rechtsprechung? Entscheiden Gerichte eher zugunsten der Religionsfreiheit oder zugunsten des Gleichheitsgebots? Mit diesen Fragen setzt sich Prof. Dr. Stefan Haack, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Staatsrecht an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), am Donnerstag, dem 9. Juni, 17.00 Uhr, in seiner öffentlichen Antrittsvorlesung zum Thema „Verfassungswandel durch Migration“ auseinander.
Für seinen Vortrag hat der Jurist unter anderem Urteile zum Kopftuchverbot im Schuldienst und zur Befreiung muslimischer Mädchen vom Schwimmunterricht untersucht. Dabei hat er festgestellt, dass die Rechtsprechung heute tendenziell eher dem Grundsatz der Gleichheit als dem der Freiheit folgt. Zudem hat er herausgefunden, dass Gerichte Grundrechte, wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, teils einschränken, wenn der soziale Frieden beeinträchtigt wird. So bestätigte ein Arbeitsgericht die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der in sozialen Medien gegen Flüchtlinge gehetzt hatte.
Zu der Antrittsvorlesung mit anschließendem Empfang sind Interessierte herzlich eingeladen in den Logensaal im Logenhaus der Viadrina, Logenstraße 11.
Prof. Dr. Stefan Haack legte 2007 seine Habilitation zum Thema „Verlust der Staatlichkeit“ an der Universität Leipzig vor. Von 2009 bis 2014 war er Professor für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Neben seiner Lehrtätigkeit an der Europa-Universität Viadrina unterrichtet der Jurist an der Deutschen Rechtsschule Warschau und ist als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Öffentlichen Wirtschaftsrechts tätig.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Recht
überregional
Forschungsergebnisse, Personalia
Deutsch
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