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20.06.2003 09:52

Forschungsstelle für türkisches Recht

Klaus P. Prem Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Universität Augsburg

    Institut für Europäische Rechtsordnungen der Universität Augsburg kommt wachsendem Bedarf an türkischer Rechtskompetenz entgegen --

    Als EU-Beitrittskandidat pflegt die Türkei immer enger werdende Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit der Europäischen Union und insbesondere mit Deutschland. Fundierte Kenntnisse mit Blick auf die Wirtschaftsstruktur und das Rechtssystem der Türkei, die zugleich entsprechende Sprachkompetenzen voraussetzen, werden dadurch immer wichtiger. Dieser Entwicklung begegnet das Institut für Europäische Rechtsordnungen an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg mit einer Forschungsstelle für Türkisches Recht (FSfTR), die am 26. Juni 2003 offiziell eröffnet wird (Beginn um 17.00 Uhr im Foyer der Juristischen Fakultät, Universitätsstraße 24). Die Geschäftsführenden Direktoren des Instituts, Prof. Dr. Volker Behr und Prof. Dr. Thomas M. J. Möllers, laden hierzu herzlich ein.

    "Wir verstehen uns als Bindeglied zwischen deutscher, europäischer und türkischer Rechtswissenschaft und Rechtspraxis", sagt Dr. Erhan Temel, der als Lehrbeauftragter am Sprachenzentrum der Universität Augsburg für die Juristische Fakultät das Ausbildungsprogramm Türkisch für Juristen betreut und die Forschungsstelle für Türkisches Recht am Institut für Europäische Rechtsordnungen leiten wird.

    ÜBER 2 MILLIONEN BÜRGERINNEN UND BÜRGER MIT TÜRKISCHEM PASS

    Das Ziel, Kenntnis und Verständnis des türkischen Rechts in Deutschland zu fördern sowie Rechtsfragen zu behandeln, die für beide Länder sowie für ihre wechselseitigen Beziehungen von Bedeutung sind, ergibt sich freilich nicht nur unter dem Aspekt immer intensiverer Wirtschaftsbeziehungen bzw. der EU-Beitrittsperspektiven: "Schwerpunkte unserer Arbeit", so Temel, "werden zunächst Fragen sein, die sich daraus ergeben, dass in Deutschland über zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger mit türkischem Pass leben. Insbesondere in vielen zivilrechtlichen Angelegenheiten - z. B. in Scheidungs- oder Erbschaftssachen - kommt das türkische Recht in Anwendung, was Gerichte und Anwälte mangels hinreichender Kompetenzen in türkischer Sprache und türkischem Recht oft vor Probleme stellt."

    EINFÜHRUNGEN IN TÜRKISCHE RECHT UND DIENSTLEISTUNGEN

    Die FSfTR bietet vor diesem Hintergrund deutschsprachige Veranstaltungen zur Einführung ins türkische Recht und in die türkische Rechtssprache an, die sich sowohl an Studierende und Rechtswissenschaftler als auch an Rechtspraktiker wenden. Darüber versorgt die Forschungsstelle Justiz, Wirtschaft und Politik mit Dienstleistungen in Form von Beratung, fachwissenschaftlichen Gutachten und Fachübersetzungen.

    KOOPERATION MIT TÜRKISCHEN RECHTSFAKULTÄTEN

    Im Sinne einer Nachhaltigkeit ihrer Arbeit will die Forschungsstelle besonderes Gewicht auch auf die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Bereich des türkischen Rechts legen. Zu diesem Zweck werden Partnerschaftsabkommen mit den juristischen Fakultäten der Universitäten Ankara und Instanbul angestrebt, die die bestehende Kooperation mit der Universität Izmir ergänzen und in erster Linie den Austausch von Studierenden und DozentInnen ermöglichen und fördern sollen.

    __________________________________________

    KONTAKT UND WEITERE INFORMATIONEN:
    Dr. Erhan Temel
    Institut für Europäische Rechtsordnungen
    Juristische Fakultät der Universität Augsburg
    86135 Augsburg
    Telefon 0821/598-4524
    Telefax 0821/598-4522
    erhan.temel@jura.uni-augsburg.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Politik, Recht
    überregional
    Forschungsprojekte, Organisatorisches
    Deutsch


     

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