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28.06.2016 10:10

Auch Schulkind in Afrika sollte vor deutschen Waffen geschützt werden

Kim-Astrid Magister Pressestelle
Technische Universität Dresden

    Waffenkultur-Expertin Prof. Dagmar Ellerbrock plädiert für mehr Exportverbote für deutsche Kleinwaffen

    Die Bundesregierung sollte den Export deutscher Sturmgewehre und anderer „Kleinwaffen“ in Staaten mit unzureichenden oder fehlenden zivilen Waffenkontrollgesetzen generell untersagen. Dafür plädiert die Historikern Prof. Dagmar Ellerbrock von der Technischen Universität Dresden. Sie ist Inhaberin der Professur für Neuere und Neueste Geschichte.
    „Der öffentliche Diskurs über deutsche Waffenexporte war lange blind für diesen Widerspruch“, argumentiert die Expertin für Waffenkulturgeschichte, die sich in ihrer neuen Publikation „Vom ächten deutschen Waffenrecht“ auch mit dem langen Streit um das Für und Wider von Waffenkontrolle auseinandersetzt. „Wir verbieten Waffen im Inland und verkaufen gleichzeitig Schusswaffen an Länder, in denen es keine funktionierenden zivilgesellschaftlichen Regeln gibt, die verhindern, dass Zivilisten durch eben diese Waffen sterben.“
    Auch in Deutschland selbst sei es ein weiter Weg bis zur Einsicht gewesen, dass der Staat das Recht auf privaten Waffenbesitz einschränken muss, um seine Bürger zu schützen, betont Professor Dagmar Ellerbrock. „Die Transformation von einer waffenliebenden Gesellschaft zu einer Gesellschaft, in der Waffenbesitz im allgemeinen Konsens reguliert wird, ist in Deutschland noch nicht so alt“, sagt sie. Mitte des 19. Jahrhunderts trugen die Deutschen „ganz selbstverständlich und fast überall Waffen: in der Schule, in der Reichsbahn, auf Festen.“ Der Unterschied zu den heutigen Gepflogenheiten in einigen US-Bundesstaaten sei nicht allzu groß gewesen. „Erst ab Anfang des 20. Jahrhunderts entwickelte sich ein Bewusstsein dafür, dass massenhafter privater Waffenbesitz ein gesellschaftliches Problem sein könnte, das schließlich ganz langsam von unten nach oben bis in die Reichsregierung diffundierte.“ 1928 sei dann in Deutschland eines der weltweit ersten Gesetze in Kraft getreten, das den privaten Waffenbesitz und -gebrauch regulierte.
    „Sollte es für den deutschen Staat nicht eine ethische Verpflichtung sein, das Schulkind in einem Bürgerkriegsland genauso vor Waffennarren zu schützen wie das deutsche Schulkind?“, fragt die Waffenkultur-Expertin.

    Literatur:
    Ellerbrock, Dagmar, Vom „ächten deutschen Waffenrecht“. Waffenpraktiken zwischen Volksentwaffnung und der Freyheit des Gewehrbesitzes, i. E.: Steiner Verlag, Stuttgart 2016

    Informationen für Journalisten:
    Prof. Dagmar Ellerbrock
    Tel.: +49 (0) 351 463-35915
    E-Mail: dagmar.ellerbrock@tu-dresden.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Geschichte / Archäologie, Gesellschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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