Thüringer können Freistellung für Weiterbildungsstudiengänge der EAH Jena erhalten
Verschiedene Weiterbildungsstudiengänge der Ernst-Abbe-Hochschule (EAH) Jena sind seit kurzem als „Bildungsveranstaltungen“ nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt. Die Anerkennung erfolgte am 23. und 24. Juni durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Insgesamt betrifft dies 12 Studienangebote der EAH, unter anderem die berufsbegleitenden Masterstudiengänge „General Management“ und „Patentingenieurwesen“ wie auch das Zertifikatsstudium „Optometrist/in“. Neben weiteren augenoptischen Zertifikatskursen fallen auch verschiedene Module unter diese Anerkennung. Eine ausführliche Auflistung ist über die Homepage (http://www.eah-jena.de) im Bereich „Studium/Weiterbildung“ zu finden:
http://www.jenall.de/foerderung/bildungsfoerderung-bei-jenall/.
Nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz haben Beschäftigte in Thüringen einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem jeweiligen Arbeitgeber bis zu fünf Tagen im Jahr freistellen zu lassen. Näheres und Ausnahmen werden auf den Webseiten des Ministeriums erläutert.
Informationen und Kontakt: JenAll e. V.
peter.perschke@eah-jena.de
sn
http://www.eah-jena.de
http://www.jenall.de/foerderung/bildungsfoerderung-bei-jenall
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Lehrer/Schüler, Studierende, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
fachunabhängig
regional
wissenschaftliche Weiterbildung, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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