In Zeiten knapper Staatskassen suchen die Hochschulen verstärkt nach weiteren Geldquellen. Schließlich gilt es - trotz sinkender Mittel von Bund und Land - die Aufgaben in Forschung und Lehre bestmöglich zu erfüllen. Eine mögliche Einnahmequelle, die Stiftung einer Privatperson, wird am 25. Juni 2003 an der Ruhr-Universität Bochum (16 Uhr, Senatssitzungssaal) präsentiert. Bei der Informationsveranstaltung "Stiften macht Freude" wird außerdem die Bochumer Heinrich und Alma Vogelsang Stiftung vorgestellt.
Bochum, 25.06.2003
Nr. 195
Ruhr-Universität Bochum sucht neue Geldquellen
Informationsveranstaltung "Stiften macht Freude"
Heinrich und Alma Vogelsang Stiftung als gutes Beispiel
In Zeiten knapper Staatskassen suchen die Hochschulen verstärkt nach weiteren Geldquellen. Schließlich gilt es - trotz sinkender Mittel von Bund und Land - die Aufgaben in Forschung und Lehre bestmöglich zu erfüllen. Eine mögliche Einnahmequelle, die Stiftung einer Privatperson, wird am 25. Juni 2003 an der Ruhr-Universität Bochum (16 Uhr, Senatssitzungssaal) präsentiert. Bei der Informationsveranstaltung "Stiften macht Freude" wird außerdem die Bochumer Heinrich und Alma Vogelsang Stiftung vorgestellt.
Über 100 Mrd. werden jährlich vererbt
Rund 100 Mrd. Euro werden jährlich in Deutschland vererbt. Doch vielen wohlhabenden Menschen fehlen die richtigen Erben. Sie suchen deshalb nach Alternativen wie Stiftungen. Mit einer Stiftung können hilfsbedürftige Menschen unterstützt oder kulturelle Einrichtungen finanziert werden. Dass ein vererbtes Vermögen auch der Wissenschaft zugute kommen kann, zeigt das Beispiel der Bochumer Heinrich und Alma Vogelsang Stiftung: Aus dem Erbe der kinderlos gebliebenen Heinrich und Alma Vogelsang werden Projekte der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität gefördert. Zwischen 2000 und 2003 wurde die Fakultät mit 364.000 Euro unterstützt, zum großen Teil für wissenschaftliche Arbeiten hilfsbedürftiger und begabter Absolventen. Darüber hinaus fördert die Stiftung eine Missionsstation der Würzburger Erlöserschwestern in Tansania, einem der ärmsten Länder Afrikas, und unterstützt hilfsbedürftige Menschen in drei Bochumer Kirchengemeinden.
Zu Lebzeiten oder per Testament
Grundsätzlich kann eine Stiftung auch bereits zu Lebzeiten durch ein sog. Stiftungsgeschäft errichtet werden. Ein Beispiel dafür ist die Wilhelm und Günter Esser Stiftung. Sie verleiht Geldpreise für besonders herausragende Dissertationen an der RUB auf dem Gebiet der Ingenieurwissenschaften. Bei der Veranstaltung "Stiften macht Freude" wird diese Möglichkeit ebenso vorgestellt wie die testamentarische Errichtung einer Stiftung. Auf beide Stiftungsformen wird der Vorstandsvorsitzende der Heinrich und Alma Vogelsang Stiftung, der Bochumer Rechtsanwalt Dr. Leonhard Aulinger, in seinem Vortrag eingehen.
Bisher geförderte Projekte
Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen jedoch die bisher von der Heinrich und Alma Vogelsang Stiftung geförderten Projekte. Mit den an die Ruhr-Universität überwiesenen Mitteln konnten 26 wissenschaftliche Arbeiten und Projekte gefördert werden, davon elf Promotionsvorhaben durch Vergabe von Stipendien an überdurchschnittlich qualifizierte, aber unterstützungsbedürftige Doktoranden: Sie wurden maximal zwei Jahre lang mit monatlich 750 Euro gefördert. Mehrere wissenschaftliche Arbeiten und Projekte sind inzwischen abgeschlossen. Unter der Moderation von Prof. Jürgen Barmeyer (Medizinische Fakultät der RUB, Mitglied des Vorstands der Heinrich und Alma Vogelsang Stiftung) werden am 25. Juni einige Arbeitsergebnisse in Kurzvorträgen durch die Stipendiaten vorgestellt. Darüber hinaus präsentieren die zuständigen Pfarrer die kirchlichen Fördermaßnahmen.
Weitere Informationen
Pressestelle der Ruhr-Universität Bochum, UV 3-368 und 3-366, 44780 Bochum, Tel. 0234/32-22830, Fax: 0234/32-14136
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Politik, Recht, Wirtschaft
regional
Organisatorisches, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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