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28.07.2016 10:46

Sonnenbrand – nicht nur ein Freizeitphänomen

Ina Stelljes PB2/ Pressearbeit
Bundesamt für Strahlenschutz

    Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesamtes für Strahlenschutz und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    UV-Prognosen für jeden Werktag ermöglichen besseren Schutz am Arbeitsplatz

    Sommerzeit ist Sonnenzeit – während viele Menschen sich auf Erholung und Freizeit an der frischen Luft freuen, bedeutet das für rund zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland auch: Zwangsläufig mehrere Stunden täglich in der prallen Sonne arbeiten und das zum Teil unter körperlich anstrengenden Bedingungen. Gartenbauer, Maurer oder Dachdecker können es sich nicht aussuchen, ob sie ihren Sommer abwechselnd im Schatten oder in der Sonne verbringen. Eine Untersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat gezeigt, dass die Mitarbeiter dieser Branchen wesentlich mehr Sonne tanken als ihnen gut tut: Sie sind zum Teil drei bis fünfmal stärker der UV-Strahlung ausgesetzt als Büroangestellte.

    Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass unter anderem Sonnenbrände und eine zu große UV-Belastung das Hautkrebsrisiko erhöhen. Angebote wie die Prognose des UV-Index, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht, sollen dabei helfen, den Tagesablauf mit der Sonne besser planen zu können. Der UV-Index ist ein weltweit einheitliches Maß für den Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. Die UV-Prognose, die montags, mittwochs und freitags über einen Newsletter abgerufen werden kann, deckt alle Wochentage ab. Ab einem UV-Index 3 sind UV-Schutzmaßnahmen erforderlich, ab einem UV-Index 8 sind sie unbedingt zu ergreifen. Je höher der Wert liegt, desto größer ist die Gefahr, einen Sonnenbrand zu bekommen.

    Der UV-Index bietet vor allem für Arbeitgeber eine wichtige Beurteilungsgrundlage: „Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und falls erforderlich entsprechende Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren“, sagt Günter Ott von der BAuA. Seit Januar 2015 sind zudem bestimmte, durch UV-Strahlung ausgelöste Hautkrankheiten als Berufskrankheit anerkannt: Laut Verordnung gehören dazu das Plattenepithelkarzinom, eine spezielle Art des hellen Hautkrebses, sowie die aktinische Keratose.

    „Ob man sich bei der Arbeit viel im Freien aufhält oder in der Freizeit die Sonne genießen möchte: Arbeitgeber wie Bürgerinnen und Bürger können aktiv die Gesundheit schützen, indem sie sich über den UV-Index informieren und vorsorgen. Das Angebot zur UV-Prognose im Internet sowie per Newsletter stößt auf immer größere Resonanz“, sagt Ina Stelljes vom BfS. Seit dem Frühjahr hat sich die Zahl der Newsletter-Abonnenten mehr als vervierfacht. Ziel des BfS und der BAuA ist es, das Bewusstsein für die Risiken der UV-Strahlung auch bei der Arbeit zu schärfen.

    Weitere Informationen:

    Der Newsletter ist einfach über die Internetseite des BfS erhältlich unter: http://www.bfs.de/uv-newsletter
    Dort finden Sie auch umfängliche Informationen zum Thema UV-Strahlung.

    Über UV-Schutz am Arbeitsplatz informiert die BAuA in ihrer Broschüre „Licht und Schatten“. Weitere Informationen in kompakter Form enthält der baua: Fokus „Schutz vor solarer UV-Strahlung - Eine Auswahl von Präventionsmaßnahmen“. Beide Schriften gibt es im Internetangebot der BAuA unter http://www.baua.de/publikationen.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler, jedermann
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Umwelt / Ökologie
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer
    Deutsch


     

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