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29.07.2016 14:37

Kein Abbau von Verantwortungsstrukturen

Axel Burchardt Stabsstelle Kommunikation/Pressestelle
Friedrich-Schiller-Universität Jena

    Thüringer Hochschulräte nehmen Stellung zur Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes

    Das Thüringer Wissenschaftsministerium arbeitet an einer Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) und setzt dabei zunächst auf einen Dialog mit den betroffenen Partnern. Auch die Hochschulräte der neun Universitäten und Hochschulen des Freistaats haben ihr aktuelles Treffen mit der Ministeriumsspitze genutzt, um dazu Stellung zu nehmen. Sie haben ein gemeinsames Positionspapier zur Novellierung verabschiedet und Minister Wolfgang Tiefensee und Staatssekretär Markus Hoppe übergeben.

    Die Vorsitzenden der Hochschulräte fordern in dem 7-Punkte-Papier eine deutliche Verbesserung des künftigen Gesetzes, um die Hochschulen im nationalen wie internationalen Wettbewerb zu stärken. Denn – so Dr. Josef Lange, Vorsitzender des Universitätsrats der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Sprecher der Vorsitzenden der Hochschulräte – „die Herausforderungen der Zukunft können nur mit mehr, nicht mit weniger Wissenschaft bewältigt werden“.

    Deshalb warnen die „Aufsichtsräte“ der Hochschulen vor einer Verwischung von Entscheidungskompetenz und Verantwortung in den Hochschulen, die – so Lange – zur „organisierten Verantwortungslosigkeit“ zu führen drohe. Die gewählten Entscheidungsorgane und -träger in den Hochschulen (Rektoren/Präsidenten, Dekane u. Ä.) hätten sich bewährt, machen die Vorsitzenden der Hochschulräte als Vertreter der Zivilgesellschaft deutlich. Denn wer Entscheidungen treffe, müsse auch zuständig sein und die Auswirkungen verantworten. Eine Verwässerung dieses Prinzips schwäche die Hochschulen.

    Darüber hinaus waren sich die Vorsitzenden der Hochschulräte einig, dass bei aller wünschenswerten Vergleichbarkeit in den Thüringer Hochschulen eine Differenzierung der Organisationsstruktur wie bisher möglich sein müsse. Nicht allen neun Hochschulen dürfe eine identische Organisationsform aufgezwungen werden. Die Autonomie der einzelnen Hochschule unter Wahrung der Rechtsaufsicht des Ministeriums müsse gewährleistet werden. Auch einer verstärkten Kooperation zwischen Hochschulen und Universitäten sowie der Etablierung von zentralen Service- oder Arbeits-Einrichtungen an einigen Standorten, die dann für alle Hochschulen Aufgaben übernehmen, unterstützen die Hochschulräte, die einen „mittleren Zentralisierungsgrad“ für gemeinsame Infrastrukturen der Hochschulen im Freistaat empfehlen.

    Insgesamt erhoffen sich die Hochschulräte weniger Detailregelungen im kommenden Gesetz sowie mehr Regelungskompetenzen und -verantwortung bei den Hochschulen. Die Messlatte für die Novellierung des Gesetzes müsse „die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Thüringer Hochschulen in Forschung, Lehre, Nachwuchsförderung, Weiterbildung, Wissenstransfer, Dienstleistungen und Infrastruktur sein, damit Hochschulen ihren Beitrag zur Bewältigung der Herausforderungen der Zukunft in Wissenschaft und Gesellschaft in Thüringen und darüber hinaus leisten können“, so das Positionspapier der Hochschulräte, die auch in Zukunft den Dialog mit dem Ministerium intensiv führen wollen.


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    Das Thüringer Hochschulgesetz wird novelliert, die Vorsitzenden der Thüringer Hochschulräte haben dazu Stellung bezogen.
    Das Thüringer Hochschulgesetz wird novelliert, die Vorsitzenden der Thüringer Hochschulräte haben da ...
    Foto: Jan-Peter Kasper/FSU
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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    fachunabhängig
    regional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

    Das Thüringer Hochschulgesetz wird novelliert, die Vorsitzenden der Thüringer Hochschulräte haben dazu Stellung bezogen.


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