Auswirkungen des Strahldurchmessers auf die Standzeit von Schutzfiltern
Laser sind aus der modernen Industrie kaum noch wegzudenken. Zum Schutz der Augen filtern spezielle Schutzbrillen mit verschiedenen Schutzstufen die Laserstrahlung. Die Standzeit von Filtermaterialien hängt nicht nur von der Leistung und der Art des Lasers ab, sondern auch vom Filtermaterial und vom Durchmesser der Laserstrahlung. Um die Belastungsgrenze für unterschiedliche Filtermaterialien zu erfassen, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Sicherheit unterschiedlicher Laserschutzfilter in Abhängigkeit des Strahldurchmessers untersucht. Der Bericht ist jetzt erschienen.
Aufgrund der geringen Wärmeleitfähigkeit von einigen Filtermaterialien kann die Schutzwirkung eines Filters bei größeren Strahldurchmessern verloren gehen. Bislang wird bei der Bewertung von Laserschutzbrillen ein Strahldurchmesser von einem Millimeter als Prüfnorm zugrunde gelegt. Weicht der tatsächliche Strahlendurchmesser von dieser Norm ab, kann die Schutzstufe mithilfe der sogenannten Überhöhungsfunktion korrigiert werden. Erkenntnisse der BAuA zeigen jedoch, dass diese Überhöhungsfunktion nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Hinzu kommt, dass in vielen Betrieben oftmals höhere Schutzstufen gewählt werden, als nötig wären. Doch weisen Schutzbrillen mit hohen Schutzstufen aufgrund ihres höheren Gewichts und der eingeschränkten Sicht einen geringeren Tragekomfort auf. Dies führt zu einer geringeren Akzeptanz bei den Benutzern und verleitet dazu, für kurze oder scheinbar „harmlose“ Arbeiten den Laserschutz zu vernachlässigen.
Das übergeordnete Ziel des BAuA-Projektes war es, abhängig vom Strahlendurchmesser die Belastungsgrenze für unterschiedliche Filtermaterialen zu erfassen. Dazu wurden die Materialien unter Einfluss diverser Laserstrahlenquellen getestet. Auf Grundlage der Ergebnisse entwickelten die Wissenschaftler ein Modell, das die Abhängigkeiten beschreibt. Die Ergebnisse der Studie sollen in die Normung der Prüfung von Schutzfiltern einfließen. Darüber hinaus stellt der Bericht eine Handlungsempfehlung für die Auswahl der erforderlichen Brillenschutzstufe bei der Arbeit mit bestimmten Laserarten vor.
„Sicherheit von Laserschutzfiltern in Abhängigkeit des Strahldurchmessers“; Uwe Urmoneit, Hans-Joachim Krauß, Günter Ott; 1. Auflage; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2016; ISBN 978-3-88261-200-4; 99 Seiten. Den Bericht gibt es im Internetangebot der BAuA unter http://www.baua.de/publikationen.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
http://www.baua.de
http://www.baua.de/dok/8031452 Direkter Link zum Bericht „Sicherheit von Laserschutzfiltern in Abhängigkeit des Strahldurchmessers“
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wirtschaftsvertreter, Wissenschaftler
Maschinenbau, Psychologie, Werkstoffwissenschaften
überregional
Forschungsergebnisse
Deutsch
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