Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat gestern einen Prüfbericht veröffentlicht, der zahlreiche Hinweise und Anhaltspunkte für den Nutzen von Systemischer Therapie bei Erwachsenen aufweist. Die beiden systemischen Fachverbände, DGSF und SG, begrüßen die positive Begutachtung und sind zuversichtlich, dass Systemische Therapie künftig in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird.
Nicht weniger als 780 Seiten lang ist der Vorbericht, in dem das IQWiG Studien zur Wirksamkeit von Systemischer Therapie gesammelt und ausgewertet hat. Fazit: in nahezu allen relevanten Störungsbereichen liegen Hinweise oder Anhaltspunkte für den Nutzen vor. Besonders klare Hinweise auf die Wirksamkeit Systemischer Therapie fanden die Forscherinnen und Forscher für die Störungsbereiche Angst- und Zwangsstörungen sowie Schizophrenie. Dabei handelt es sich um für die psychotherapeutische Versorgung besonders relevante Störungen: Angst- und Zwangsstörungen zählen zu den am stärksten verbreiteten und Schizophrenie zu den schwersten Störungen mit einem besonders hohen Leidensdruck für Patientinnen und Patienten und deren Angehörige.
„Damit bestätigt das IQWiG unsere Einschätzung der guten wissenschaftlichen Studienlage zu Systemischer Therapie“, freuen sich Dr. Ulrike Borst und Dr. Björn Enno Hermans, die Vorsitzenden der beiden Fachverbände für Systemische Therapie, Systemische Gesellschaft (SG) und Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dem Selbstverwaltungsorgan von Krankenkassen und Leistungserbringern, untersucht das IQWiG derzeit, ob genügend Nachweise für die erfolgreiche Behandlung psychischer Störungen mit Systemischer Therapie vorliegen. Den Nachweis für den Nutzen eines Psychotherapieverfahrens zu erbringen, ist nicht leicht. Wirksamkeitsstudien sind im Bereich der Psychotherapie sehr viel schwerer durchzuführen als z.B. im Bereich von Pharmaprodukten, weil Psychotherapie nicht mit der Einnahme einer Tablette vergleichbar ist. Dazu Stefan Lange, stellvertretender Institutsleiter, in der IQWiG-Pressemitteilung: „Aber auch hier sind aussagekräftige Studien machbar, wie die vorläufigen Ergebnisse zur Systemischen Therapie zeigen.“
Wie geht es weiter?
Von dem Ergebnis der Untersuchung beim IQWiG hängt ab, ob der G-BA Systemische Therapie in den Leistungskatalog gesetzlicher Krankenkassen aufnimmt. Bereits heute wollen einzelne Krankenkassen auf das Behandlungsangebot mit Systemischer Therapie nicht verzichten und haben Modellprojekte gestartet. Bis März 2017 wird das IQWiG dem G-BA seinen Abschlussbericht vorlegen. „Wir sind sehr zuversichtlich“, so Hermans und Borst, „dass der G-BA in Kürze allen Versicherten gesetzlicher Krankenkassen dieses effektive und effiziente Verfahren zur Verfügung stellen wird.“
verantwortlich:
Bernhard Schorn, DGSF
Jakordenstraße 23, 50668 Köln
Fon 0221 61 31 33 | Fax 0221 9 77 21 94
E-Mail: schorn@dgsf.org
www.dgsf.org
Sebastian Baumann, Vorstandsbeauftragter Psychotherapie SG
Brandenburgische Str. 22, 10707 Berlin
Fon: 030 53 69 85 04 | Fax: 030 53 69 85 05
E-Mail: sbaumann@systemische-gesellschaft.de
www.systemische-gesellschaft.de
http://www.dgsf.org
http://www.systemische-gesellschaft.de
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten, Wissenschaftler
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Medizin, Psychologie
überregional
Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftspolitik
Deutsch
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