Vortrag mit anschließender Diskussion zur rechtlichen Einordnung von Kita-Finanzierung für besondere Leistungen
Kein Thema sorgt in der Berliner Kita-Landschaft für mehr Aufregung als die unterschiedliche Auslegung der Zulässigkeit von Vereinbarungen für besondere Leistungen von Kitaträgern. Die aktuelle Kommentierung "Finanzierung von Kindertageseinrichtungen und Zuzahlungsbeiträgen der Kita für besondere Leistungen" ordnet Leistungsentgelte gemäß § 23 Abs. 3 KitaFöG erstmals ausführlich verwaltungs- wie verfassungsrechtlich in das Finanzierungssystem ein.
Begrüßenswert ist, dass Trägern von Kindertageseinrichtungen damit - konkret auf die Berliner Verwaltungspraxis zugeschnitten - eine umfassende Analyse und Argumentation zum rechtskonformen Umgang der aktuellen Vorschriften an die Hand gegeben wird. So wird zum Beispiel der verwaltungsseitig vertretenen Auffassung, dass alle Kinder in einer Einrichtung unabhängig von einer besonderen Vereinbarung an den zusätzlichen Angeboten teilnehmen dürfen, unter Darstellung der entsprechenden Rechtsgrundlagen widersprochen.
Einladung zum Vortrag und anschließender Diskussion mit
Frau Prof. Marion Hundt, Professorin für Öffentliches Recht (EHB) und ehemals Richterin am VG Berlin
Mittwoch, 7 September 2016 von 17.30 Uhr bis 19.00 Uhr im Audimax der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB), Gebäude F, Teltower Damm 118-122, 14167 Berlin.
Die Veranstaltung findet in Kooperation der Evangelischen Hochschule Berlin (EHB) mit dem Verband der Kleinen und Mittelgroßen Kitaträger e.V (VKMK) statt.
Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist formlos per E-Mail, Fax oder telefonisch bei dem Hochschullehrer_innensekretariat an der Evangelischen Hochschule Berlin, Frau Malujdy, Telefon (030) 845 82 245, Fax (030) 845 82 217, E-Mail: malujdy@eh-berlin.de möglich.
Merkmale dieser Pressemitteilung:
Journalisten
Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Recht, Religion
überregional
Organisatorisches, Wissenschaftliche Publikationen
Deutsch
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