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30.09.2016 15:07

Chemikalien in Alltagsprodukten – wie lässt sich der Verbraucherschutz verbessern?

Dr. Suzan Fiack Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)

    REACH-Kongress 2016
    Gemeinsame Pressemitteilung von BMUB und BfR

    Die Europäische Chemikalienverordnung REACH, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt eingerichtet wurde, unterliegt derzeit einem umfassenden Prüfungsprozess. Am 5. und 6. Oktober in Berlin findet der REACH-Kongress 2016 statt. Er nimmt eine kritische Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz durch REACH vor und diskutiert mögliche Änderungen.

    Die REACH-Verordnung wird alle fünf Jahre überprüft. In der Diskussion stehen unter anderem weitere Verbesserungen bei der Registrierung von Stoffen und ein einfacheres und wirksameres Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher.

    Das Auskunftsrecht ist Kernstück der REACH-Verordnung. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher Auskunft darüber verlangen, ob ein Produkt besonders gefährliche Stoffe enthält. Chemikalien unterliegen dann dem Auskunftsrecht, wenn sie mit einem Anteil von über 0,1 Prozent in einem Produkt enthalten sind. Nachfragen sind derzeit zu 169 Substanzen möglich, die aufgrund besorgniserregender Eigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste aufgeführt sind.

    Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht regelmäßig Informationen über die schädlichen Eigenschaften registrierter Stoffe. Im Gespräch sind derzeit Anpassungen von REACH an die Belange von Nanomaterialien. Im Mittelpunkt des REACH-Kongresses 2016 steht die Frage, was REACH für den Verbraucherschutz konkret bewirkt hat. Weiterhin wird diskutiert, ob das Verbraucherauskunftsrecht gemäß Art. 33 genutzt wird, wo nachgebessert werden sollte und welche Herausforderungen beim Zulassungsverfahren von Chemikalien bestehen. Zudem werden die Effekte von Stoffbeschränkungen sowie Erkenntnisse aus der Allergieüberwachung beleuchtet.

    Um die aktuellen Entwicklungen zum Thema Verbraucherschutz und REACH zu diskutieren, laden das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 5. und 6. Oktober interessierte Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zum dritten REACH-Kongress nach Berlin ein. Über 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bereits zugesagt.

    Medienvertreter können sich unter presse@bmub.bund.de oder pressestelle@bfr.bund.de für den Kongress anmelden.

    Weitere Informationen und das Programm des Kongresses:

    http://www.bfr.bund.de/de/veranstaltung/reach_kongress_2016__verbraucherschutz_u...

    http://www.bfr.bund.de

    https://www.facebook.com/bmub.bund

    https://www.instagram.com/bmub/

    https://twitter.com/bmub

    Über das BfR

    Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

    38/2016, ende bfr-p


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege
    überregional
    Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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