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03.07.2003 15:13

Bund und Länder sollten auch künftig die Verantwortung für Hochschulen gemeinsam wahrnehmen!

Susanne Schilden Kommunikation
Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) betrachten die gegenwärtigen Diskussionen um die Kompetenzverteilung im Bereich des Hochschulwesens mit großer Sorge. Die Präsidenten beider Organisationen betonten am Donnerstag (3. Juli) vor der Presse in Berlin, dass sich das Zusammenwirken von Bund und Ländern in diesem Bereich in der Vergangenheit bewährt habe. Aufgrund der gemeinsamen Verantwortung seien vergleichbare Bildungsmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen an den Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen in den verschiedenen Bundesländern geschaffen worden.

    Bund und Länder sollten auch künftig gemäß dem Auftrag der Verfassung die politische und finanzielle Verantwortung für Hochschulen und Forschung gemeinsam wahrnehmen. Die gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern müsse auf jeden Fall erhalten werden. Würde die finanzielle Beteiligung der Länder entfallen, könne der Bund theoretisch eine Forschungsförderungspolitik - im Bereich der außeruniversitären Forschung, aber auch an den Hochschulen - nach seinen politischen Prioritäten- und Schwerpunktsetzungen durchsetzen, ohne dass ein Korrektiv vorhanden wäre. Da die Länder die Träger der Hochschulen seien, sei ihre Mitwirkung an der Förderung der Hochschulforschung ohnehin unerlässlich.

    Ebenso wichtig sei aber, dass an der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau festgehalten werde. Diese betreffe nicht nur Neubauprojekte, sondern vor allem auch große Sanierungen, wie sie in zahllosen Hochschulen anständen, und die Ausstattung mit Laborgeräten für die experimentellen Fächer. Es stehe zu befürchten, dass mit dem Ende der Gemeinschaftsaufgabe der Hochschulbau insgesamt zum Erliegen komme. Das derzeitige Verfahren stelle auch Investitionen in finanzschwachen Ländern sicher. Zwar müsse das derzeitige Verfahren für die Bewertung und Bewilligung von Vorhaben effektiver gestaltet werden. Dies sei aber kein Argument für die komplette Abschaffung der gemeinsamen Planungs- und Finanzverantwortung von Bund und Ländern für den Ausbau und die Sanierung der Hochschulen. Es wurde vor allem darauf hingewiesen, dass in der Vergangenheit nur durch die Beteiligung des Wissenschaftsrates, der für die Bewertung vorgeschlagener Projekte zuständig ist, die Qualität der Vorhaben und der koordinierte Ausbau sichergestellt werden konnte.

    Kritisch bewertet wird auch das Ende der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern. Sollte die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung wirklich aufgelöst werden, müsse der Wissenschaftsrat künftig eine die Ländergrenzen überschreitende Koordination im Wissenschaftsbereich vornehmen. Man könne nicht einerseits von der Europäisierung des Hochschulbereichs sprechen, andererseits innerhalb Deutschlands über sechzehn verschiedene Länderpolitiken betreiben.


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    fachunabhängig
    überregional
    Wissenschaftspolitik
    Deutsch


     

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