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28.10.2016 09:48

Erbrecht in Familienunternehmen

Jan Vestweber Pressestelle
Universität Witten/Herdecke

    Wittener Institut für Familienunternehmen (WIFU) veröffentlicht neuen Praxisleitfaden in Kooperation mit Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz

    Der neue und mittlerweile fünfzehnte Praxisleitfaden des Wittener Instituts für Familienunternehmen (WIFU) „Grundzüge des deutschen Erbrechts – Erbrechtliche Grundlagen zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge und zur Errichtung eines Unternehmertestaments“ beschäftigt sich ausführlich und detailliert mit diesem für Familienunternehmen überlebenswichtigen Thema. Der Leitfaden ist in Kooperation mit der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz entstanden, einer der führenden Beratungen für Familienunternehmen.

    Wie die alten Römer schon wussten: „Mors certa, hora incerta“ – „Der Tod ist gewiss, allein die Stunde nicht“. Aus diesem Grunde benötigt jeder Unternehmer und jede vermögende Privatperson ein Testament. Die Fragen des Erbrechts sind in der hitzigen Diskussion um die Reform des Erbschaftsteuerrechts der letzten Jahre etwas in den Hintergrund gerückt. Anders als das Erbschaftsteuerrecht ist das deutsche Erbrecht eine nicht annähernd so politische Rechtsmaterie. Gleichwohl ist es auch keine unpolitische Rechtsmaterie. So haben die familienpolitischen Entwicklungen des letzten Jahrhunderts, wie zum Beispiel die rechtliche Gleichstellung nichtehelicher Kinder oder die Einführung eingetragener Lebenspartnerschaften, Eingang ins deutsche Erbrecht gefunden. In der Praxis werden zukünftig die größten Veränderungen aus der Internationalisierung der deutschen Unternehmerfamilien folgen. So müssen bei immer mehr Nachfolgeregelungen auch Berührungspunkte ins Ausland berücksichtigt werden. So zum Beispiel dann, wenn im Ausland Immobilienvermögen vorhanden ist oder wenn der Erblasser eine doppelte Staatsangehörigkeit hat. In all diesen Fällen muss rechtzeitig geprüft und geplant werden, welche Rechtsordnung überhaupt auf einen Erbfall zur Anwendung kommt. Gegebenenfalls muss durch eine entsprechende Rechtswahl in einem Testament oder Erbvertrag zunächst die Anwendbarkeit deutschen Erbrechts ausdrücklich angeordnet werden. Damit gilt in solchen Fällen umso mehr, was bereits bei reinen Inlandsnachlässen gilt, dass ein qualifiziertes Testament unverzichtbar ist.
    Der vorliegende Leitfaden soll hierfür eine Hilfestellung geben und einen groben Überblick über die wesentlichen Regelungsbereiche des deutschen Erbrechts vermitteln. Neben einer Erläuterung der Systematik des Erbrechts werden Hinweise zur unternehmerischen Nachfolgegestaltung gegeben.

    „Nachdem das deutsche Erbschaftsteuerrecht nunmehr endlich reformiert wurde, ist es wieder Zeit, den Blick in der Nachfolge stärker auf die zivilrechtlichen Grundlagen zu richten. Steuerliche Optimierung ist zwar notwendig, Basis einer jeden gelungenen Nachfolge ist jedoch ein qualifiziertes Testament“, erläutert Dr. Rainer Kögel, Partner und Hauptverantwortlicher für den Praxisleitfaden. „Wir erleben in der Praxis immer wieder, dass auch Inhaber großer Familienunternehmen über kein qualifiziertes Testament verfügen. Der nun veröffentlichte Leitfaden soll dazu beitragen, notwendiges Grundwissen über das deutsche Erbrecht zu vermitteln.“

    Dieser und alle weiteren Praxisleitfäden stehen Ihnen auf der Homepage des WIFU (www.wifu.de) kostenlos zur Verfügung.
    Weitere Information erhalten Sie bei Nicole Vöpel unter nicole.voepel@uni-wh.de oder +49 (0) 2302 / 926-506.

    Über uns:
    Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) nimmt seit ihrer Gründung 1982 eine Vorreiterrolle in der deutschen Bildungslandschaft ein: Als Modelluniversität mit rund 2.300 Studierenden in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Kultur steht die UW/H für eine Reform der klassischen Alma Mater. Wissensvermittlung geht an der UW/H immer Hand in Hand mit Werteorientierung und Persönlichkeitsentwicklung.

    Witten wirkt. In Forschung, Lehre und Gesellschaft.

    Das Wittener Institut für Familienunternehmen (WIFU) der Wirtschaftsfakultät der Universität Witten Herdecke ist in Deutschland der Pionier und Wegweiser akademischer Forschung und Lehre zu Besonderheiten von Familienunternehmen. Drei Forschungs- und Lehrbereiche – Betriebswirtschaftslehre, Psychologie/Soziologie und Rechtswissenschaften – bilden das wissenschaftliche Spiegelbild der Gestalt von Familienunternehmen. Dadurch hat sich das WIFU eine einzigartige Expertise im Bereich Familienunternehmen erarbeitet. Seit 2004 ermöglichen die Institutsträger, ein exklusiver Kreis von 75 Familienunternehmen, dass das WIFU auf Augenhöhe als Institut von Familienunternehmen für Familienunternehmen agieren kann.

    Das Büro Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz wurde im Jahre 1929 gegründet und ist auf die konzeptionelle Beratung und Begleitung von Familienunternehmen und deren Eigentümern fokussiert. Wir beraten Familienunternehmen in ganz Deutschland, der Schweiz und Österreich. Unser Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere die Gestaltung und Betreuung bei: Unternehmensnachfolge, Unternehmenstransaktionen, Unternehmensfinanzierung und Stiftungen. Wir führen keine Prozesse, sondern sind ausschließlich beratend tätig. Dr. Rainer Kögel ist seit Oktober 2010 Lehrbeauftragter am Forschungs- und Lehrbereich „Recht der Familienunternehmen“ am WIFU.


    Bilder

    Praxisleitfaden Erbrecht Cover
    Praxisleitfaden Erbrecht Cover


    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wirtschaftsvertreter
    Wirtschaft
    überregional
    Forschungs- / Wissenstransfer, Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

    Praxisleitfaden Erbrecht Cover


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