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04.11.2016 12:30

UDE-Forscher untersuchen Ansprüche nach langem Arbeitsleben: Rente unter Grundsicherungsniveau?

Ulrike Bohnsack Ressort Presse - Stabsstelle des Rektorats
Universität Duisburg-Essen

    Wenn das Rentenniveau in den nächsten Jahren weiter fällt, wird auch ein langes Arbeitsleben bald nicht mehr für eine Rente oberhalb der Grundsicherung ausreichen. Das zeigen aktuelle Modellrechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE), die soeben im Internetportal Sozialpolitik-Aktuell veröffentlicht wurden.

    Das Bundesarbeitsministerium hat errechnet, dass das Rentenniveau wegen der geänderten Anpassungsformel auch über 2030 hinaus stark absinken wird. Nach 52 Prozent im Jahr 2009 und 47,6 Prozent 2015 wird für 2045 davon ausgegangen, dass die Renten vor Steuern im Durchschnitt nur noch bei 41,6 Prozent der Arbeitnehmereinkommen liegen werden.

    Das IAQ hat nachgerechnet, was das konkret bedeutet. Es legt zum ersten Mal Zahlen darüber vor, wie lange Arbeitnehmer Beiträge gezahlt haben müssen, um eine Altersrente oberhalb des Grundsicherungsniveaus zu erhalten: Bei einem Durchschnittsverdiener müssen es aktuell 28,5 Jahre sein und 2045 dann 33,4 Jahre. Bei einem Niedrigverdiener, der nur die Hälfte des Durchschnittseinkommens hat, sind es aktuell schon 56,9 Jahre und zukünftig 66,8 Jahre. „Dies ist gar nicht möglich“, kritisieren Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Jutta Schmitz und Frederic Hüttenhoff vom IAQ. Aber auch wer 70 Prozent vom Durchschnitt verdient, kann das Grundsicherungsniveau kaum noch erreichen: 2015 waren dafür 40,8 Beitragsjahre erforderlich, 2045 werden es sogar 47,7 Jahre sein.

    „Damit gerät die gesetzliche Rentenversicherung in eine bedrohliche Legitimations- und Akzeptanzkrise“, warnt Prof. Dr. Gerhard Bäcker. Denn durch das sinkende Rentenniveau reicht auch ein langes Arbeitsleben nicht mehr aus, um eine Rente zu beziehen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. „In diesen Fällen gibt es keinen Unterschied mehr zwischen Personen, die lange Beiträge geleistet haben, und jenen, die nichts oder nur wenig in die Rentenversicherung gezahlt haben“.

    Die Modellrechnung besagt nicht, dass alle, die eine niedrige Rente beziehen, tatsächlich auch Anspruch auf eine aufstockende Grundsicherung haben. Denn in jedem Fall wird Bedürftigkeit vorausgesetzt, d.h. anderweitige Einkommen – z.B. Betriebsrenten oder private Renten – und auch Vermögen werden angerechnet. Leben die Rentner mit einer oder mehreren Person(en) zusammen, so wird zudem berücksichtigt, ob das gemeinsame Einkommen unter der Bedürftigkeitsschwelle liegt.

    Für die Betroffenen stellt sich aber die Frage: Warum noch Versicherungspflicht, warum noch Beiträge zahlen, wenn am Ende zu wenig herauskommt? „Wenn die gesetzliche Rentenversicherung als Kernbestand des Sozialstaats bewahrt werden soll, muss der Fall des Rentenniveaus zwingend gestoppt und in einem zweiten Schritt das Niveau gegenüber dem jetzigen Wert von 47,6 Prozent wieder angehoben werden“, fordern die IAQ-Forscher.

    Weitere Informationen: http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelde...
    Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Tel. 0203/379-2573 oder 0177/5738596, gerhard.baecker@uni-due.de; Frederic Hüttenhoff, Tel. 0203-379-2394, frederic.huettenhoff@uni-due.de; Jutta Schmitz, Tel. 0203-379 2254, jutta.schmitz@uni-due.de

    Redaktion: Claudia Braczko, Tel. 0157–71283308, claudia.braczko@uni-due.de


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten, Wissenschaftler
    Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Wissenschaftliche Publikationen
    Deutsch


     

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