Detaillierte Vorschläge für die künftige Gestaltung des Akkreditierungssystems und der Akkreditierungsverfahren hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nun vorgelegt. Die Mitgliederversammlung hat die Empfehlungen heute in Mainz verabschiedet, nachdem sie bereits im Mai erste Eckpunkte formuliert hatte. Die Akkreditierung soll nach HRK-Auffassung zu einem wissenschaftsnahen Verfahren der Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung im Sinne eines Audits umgestaltet werden und sich am europäischen Regelwerk „European Standards and Guidelines (ESG)“ ausrichten. Dabei sollen die Agenturen beratende und organisatorische Dienstleistungen anbieten können.
Detaillierte Vorschläge für die künftige Gestaltung des Akkreditierungssystems und der Akkreditierungsverfahren hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) nun vorgelegt. Die Mitgliederversammlung hat die Empfehlungen heute in Mainz verabschiedet, nachdem sie bereits im Mai erste Eckpunkte formuliert hatte.
Die Akkreditierung soll nach HRK-Auffassung zu einem wissenschaftsnahen Verfahren der Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung im Sinne eines Audits umgestaltet werden und sich am europäischen Regelwerk „European Standards and Guidelines (ESG)“ ausrichten. Dabei sollen die Agenturen beratende und organisatorische Dienstleistungen anbieten können; ihre Einbeziehung in Akkreditierungs¬verfahren aber nicht verpflichtend sein. Entscheidungsinstanz für alle Verfahren soll der Akkreditierungsrat werden.
„Die Neuordnung des Akkreditierungssystems muss im Sinne der Wissenschaft erfolgen, so hat es das Bundesverfassungsgericht deutlich signalisiert. Das heißt, dass in allen Gremien die Wissenschaft die Mehrheit haben muss. Dabei bleibt es selbstverständlich bei der Beteiligung der Studierenden und der Berufspraxis“, sagte HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler heute in Berlin und bezog sich damit auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Februar. „Die Hochschulen müssen mehr Verantwortung für die Qualität ihres Studienangebots selbst übernehmen können und in höherem Umfang als bisher an der Durchführung der Akkreditierungsverfahren beteiligt werden.“
„Die Hochschulen können beurteilen, ob es für sie sinnvoll ist, die Services der Agenturen für ihre Qualitätsentwicklung zu nutzen. Wir fordern deshalb, dass sie die Möglichkeit bekommen, darüber zu entscheiden und gegebenenfalls innovative Verfahren selbstständig durchzuführen“, so der HRK-Vizepräsident für Lehre und Studium, Lehrerbildung und Lebenslanges Lernen, Prof. Dr. Holger Burckhart. „Damit kommen wir der neuen Balance im System näher, die wir schon im Frühsommer gefordert haben.“
„Nachdem wir nun konstruktive Vorschläge vorgelegt haben, erwarten wir, dass die Kultusministerkonferenz so rasch wie möglich einen verlässlichen rechtlichen Rahmen für die Umsetzung der Neuerungen schafft und den schon für Oktober angekündigten Staatsvertrag in Kürze verabschiedet“, so Hippler.
https://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/position/convention/neuord... Text der Entschließung
http://www.hrk.de
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