An der OTH Regensburg hat am vergangenen 18. November die Fachtagung „Kindeswohl
zwischen Jugendhilfe und Justiz“ mit rund 180 Teilnehmenden stattgefunden. Zentrales
Thema waren die Ergebnisse eines bundesweiten Forschungsprojekts unter Leitung von Prof. Dr. Barbara Seidenstücker von der OTH Regensburg zur Zusammenarbeit von Jugendämtern und Familiengerichten.
Wie arbeiten Jugendämter und Familiengerichte zusammen, um Kinder zu schützen? Und wie hat sich die Zusammenarbeit in Folge der Gesetzesänderungen der vergangenen 15 Jahre verändert? Dazu liegen nun Ergebnisse aus einem bundesweiten Forschungsprojekt vor, ein Projekt unter Leitung von Prof. Dr. Barbara Seidenstücker von der Fakultät Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften der OTH Regensburg. Eine entsprechende Fachtagung „Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz – Zum professionellen Handeln in Kindeswohlverfahren“ hat am 18. November 2016 an der OTH Regensburg stattgefunden.
Organisiert hat die Veranstaltung das Zentrum für Weiterbildung und Wissensmanagement (ZWW) der OTH Regensburg. Als zeitgemäß bezeichnete Prof. Dr. Wolfgang Baier, Präsident der OTH Regensburg, das Thema der Fachtagung in seinem Grußwort. Für Joachim Wolbergs, Regensburgs Oberbürgermeister, ist das Kindeswohl gar die zentrale Aufgabe von Kommunen. Es gehe darum, Kindern und Jugendlichen, die sich nicht selber helfen könnten, Lebensperspektiven zu geben. Dies sei einfach nur gerecht und würde den Kommunen bei frühzeitigem Engagement auch noch Geld sparen, so Wolbergs.
In dem Projekt „Kindeswohl zwischen Jugendhilfe und Justiz“ untersuchten die Wissenschaftler der Fakultät für Angewandte Sozial- und Gesundheitswissenschaften in Kooperation mit der TU Berlin und der FH Münster das Zusammenwirken von Jugendämtern und Familiengerichten. Dazu haben im gesamten Bundesgebiet standardisierte anonyme Einzelfallerhebungen stattgefunden, sowie zahlreiche Interviews mit Sozialarbeitern, Richtern, Verfahrensbeiständen sowie betroffenen Eltern und Jugendlichen. Gefördert wurde das Projekt vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit einer Gesamtsumme von 256.264 Euro, die OTH Regensburg hat davon 128.132 Euro erhalten.
Eines der Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt: Gingen beim Jugendamt noch im Jahr 1999 nur vier Prozent bzw. sechs Prozent aller Verdachtsmeldungen auf Kindeswohlgefährdung von Schulen bzw. Ärzten oder Krankenhäusern ein, sind es heute je 17 Prozent der Meldungen, die von dort kommen. Eines hingegen ist in dem Zeitraum seit 1999 gleich geblieben: Fast dreiviertel der betroffenen Familien leben am Existenzminimum. Diese und weitere Ergebnisse sowie aktuelle gesetzliche Änderungen im Kinderschutz wurden im Rahmen der Fachtagung ausführlich vorgestellt und in Workshops diskutiert. Zu den Referenten und Referentinnen zählten Prof. Dr. iur.em. Johannes Münder (TU Berlin), Prof. Dr. Reinhold Schone (FH Münster) und Prof. Dr. Barbara Seidenstücker (OTH Regensburg).
Merkmale dieser Pressemitteilung:
jedermann
Ernährung / Gesundheit / Pflege, Gesellschaft, Pädagogik / Bildung, Politik, Recht
überregional
Forschungsergebnisse, Wissenschaftliche Tagungen
Deutsch
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