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01.12.2016 12:00

DIVI-Kongress 2016: Keine unliebsamen Überraschungen bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Larissa Vogt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V.

    Es ist ein echter Fall. Zugetragen hat sich das Drama in den letzten Wochen: Vermutlich dachte die Patientin aus Nordrhein-Westfalen, alles richtig gemacht zu haben. Schließlich hatte sie im Gegensatz zu vielen anderen eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung. Doch nun liegt sie im Koma und muss höchstwahrscheinlich gegen ihren eigenen Wunsch weiterleben. Nicht konkret genug seien die Angaben auf den von ihr ausgefüllten Formularen, lautete das Urteil des Bundesgerichtshofs.

    „Dieser tatsächliche Fall ist leider kein Einzelfall“, sagt Professor Stefan Kluge, Präsidiumsmitglied der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und Präsident des 16. DIVI-Kongresses. „Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs kann eine Patientenverfügung nur dann in Kraft treten, wenn sie sehr präzise und konkret umgesetzt werden kann.

    Doch was heißt das? Ist es nicht eindeutig, wenn der Patient schreibt, er wünscht für den Fall, dass das Gehirn durch Krankheit oder Unfall einen schweren Dauerschaden erleidet, keine lebensverlängernden Maßnahmen? Nein, das ist es nicht! Intensivmedizinische Behandlungen müssen exakt benannt werden. Dazu gehören Maßnahmen wie die künstliche Ernährung oder eine künstliche Beatmung. Ebenso wie etwa in der Behandlungssituation, bei der sich jemand im Wachkoma befindet oder im Endstadium einer unheilbaren Krankheit. „Wenn nur ein Punkt fehlt, dürfen wir Ärzte nicht eingreifen“, erklärt Professor Kluge, der auch Direktor für die Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ist. „Deshalb lohnt es sich, seine Patientenverfügung noch einmal genau durchzugehen.“ Für den Patienten ist es wichtig zu wissen: Die Patientenverfügung muss nicht medizinisch perfekt formuliert, aber eben konkret und aussagefähig sein.

    Liegt keine Patientenverfügung vor, wie es bei 70 Prozent aller Bundesbürger nach wie vor der Fall ist, muss der „mutmaßliche Wille“ ermittelt werden. Nötig dafür ist allerdings außerdem eine Vorsorgevollmacht. „Ehepartner oder Familienangehörige wähnen sich oft auf der sicheren Seite und glauben sich gegenseitig vertrauen zu können“, sagt der Experte. „Doch dem ist nicht so. Bei Handlungsunfähigkeit bestellt das Gericht einen Betreuer und dieser muss nicht unbedingt ein naher Verwandter sein.“ Wer also nicht möchte, dass sich ein Fremder um seine Belange kümmert, sollte dies mit einer Vorsorgevollmacht verhindern.

    Mit der Vorsorgevollmacht ist es möglich, eine Person des Vertrauens zu ermächtigen, alle persönlichen und gesetzlichen Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Ein handschriftlich verfasster Text oder ein Formular genügen. „Es ist ratsam, das Schriftstück dem Hausarzt vorzulegen, um eventuelle Unklarheiten zu beseitigen“, sagt der Hamburger Intensivmediziner. „Das gilt auch für die Bereitschaft zur Organspende.“

    In den meisten Fällen setzen sich Ehepartner gegenseitig als Bevollmächtigte ein. „Das ist verständlich, es geht ja schließlich um uneingeschränktes Vertrauen“, führt Professor Kluge aus. „Doch im hohen Lebensalter kann es Sinn machen, noch eine weitere, jüngere Person zu bevollmächtigen. Ideal sind erwachsene Kinder. Denn es ist möglich, dass der in der Regel selbst schon ältere Ehepartner mit der Verantwortung überfordert ist oder sogar vor ihm stirbt.“ Übrigens: Niemand muss sich einen teuren Anwalt nehmen, um eine korrekt formulierte Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung aufzusetzen. Auch eine Beglaubigung oder Beurkundung ist laut Gesetz nicht vorgeschrieben. Sehr gute Anleitungen mit Textbausteinen, die den neuesten gesetzlichen Anforderungen entsprechen, bietet das Bundesjustizministerium (http://www.bjm.de).

    DIVI-Kongress 2016 „Präzision und Komplexität“

    Das Thema „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ spielt auch auf dem diesjährigen DIVI-Kongress eine wichtige Rolle, der vom 30.11. bis zum 02.12.2016 in Hamburg stattfindet. „Wir freuen uns mit rund 6000 erwarteten Teilnehmern über einen neuen Besucherrekord“, sagt Kongresspräsident Professor Stefan Kluge. „Damit ist der DIVI-Kongress der größte Kongress einer Fachgesellschaft im deutschsprachigen Raum zum Thema Intensiv- und Notfallmedizin und untermauert den immer wichtiger werden Stellenwert dieses Fachbereichs.“

    Wie in den vorangegangenen Jahren bietet der DIVI-Kongress 2016 wiederum das gesamte Spektrum der Intensiv- und Notfallmedizin in verschiedenen Formaten an. Dazu gehören wissenschaftliche Symposien, Workshops und Fortbildungskurse. Weitere wichtige Elemente des Programms sind der durchgehende Pflegekongress sowie der durchgehende Strang zu notfallmedizinischen Themen, der den Stellenwert der Notfallmedizin unterstreicht. Ein besonderer Schwerpunkt wird erneut auf praxisorientiertes Handeln gelegt. Es werden insgesamt über 60 spannende und innovative Workshops angeboten, welche durch Simulatoren, Schauspieler und diverse reale Diagnostik- und Therapiegeräte den besonderen Charakter echter Hands-On Kurse haben und die Vielfalt der Intensiv- und Notfallmedizin widerspiegeln.

    Eine schöne Tradition ist mittlerweile der DIVI-Charity Walk and Run, dessen Erlös an die Organisation „Kinderhilfe Organtransplantation, KiO eV. geht. Die Schirmherrschaft für diesen Lauf hat das Vorstandsmitglied des KiO e.V. Herr Hartwig Gauder übernommen, Olympiasieger im Gehen, der auch den Startschuss gibt.

    Kongressteilnehmer können am Simulationstraining des Kommandos Schnelle Einsatzkräfte Sanitätsdienst und des Kommandos Sanitätsdienst des Bundeswehrkrankenhauses Hamburg teilnehmen. Die Hamburger Feuerwehr führt Übungen vor (Rettung eines übergewichtigen Menschen / Höhenrettung). Weitere Information zum Kongress, allen Themen und Veranstaltungen unter http://www.divi2016.de im Internet.

    DIVI weltweit einzigartig

    Die 1977 gegründete DIVI ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 2000 Anästhesisten, Neurologen, Chirurgen, Internisten, Kinder- und Jugendmedizinern sowie Fachkrankenpflegern und entsprechenden Fachgesellschaften: Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus. Insgesamt bündelt die DIVI damit das Engagement von mehr als 30 Fachgesellschaften und persönlichen Mitgliedern. Mehr unter http://www.divi.de.

    Der Experte der DIVI:

    - Professor Stefan Kluge ist der diesjährige Kongresspräsident und Direktor die Klinik für Intensivmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf.

    Gerne vermitteln wir Ihnen unsere Experten für Ihre Anfragen und Interviews sowie Bildmaterial. Um Belegsendung wird im Veröffentlichungsfall gebeten.

    Ihre Ansprechpartnerin:

    Larissa Vogt
    Pressesprecherin
    Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
    Luisenstraße 45
    10117 Berlin
    Tel: 030 4000 5635
    Fax: 030 4000 5637
    Mobil: 0173 6194422


    Weitere Informationen:

    http://www.divi2016.de - Webauftritt des 16. DIVI-Kongresses
    http://www.divi.de - Website der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.


    Bilder

    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Ernährung / Gesundheit / Pflege, Medizin
    überregional
    Buntes aus der Wissenschaft, Wissenschaftliche Tagungen
    Deutsch


     

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