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02.12.2016 10:19

Rund 26.000 Betriebe nutzen On-Site-Werkverträge

Wolfgang Braun Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB)

    Rund 26.000 Betriebe nutzten im vierten Quartal 2015 On-Site-Werkverträge, also Werkverträge zwischen Betrieben, bei denen die Arbeiten auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers ausgeführt werden. Sie betrafen etwa 212.000 Beschäftigte, die im Rahmen dieser On-Site-Werkverträge auf dem Betriebsgelände der Auftraggeber tätig waren. Das zeigen Daten der IAB-Stellenerhebung, einer repräsentativen Befragung von 12.900 Betrieben durch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

    Bei On-Site-Werkverträgen unterliegen die dabei eingesetzten Beschäftigten nicht dem Weisungsrecht des Auftraggebers, sondern des Werkvertragsbetriebes, was einen wesentlichen Unterschied zur Zeitarbeit darstellt. On-Site-Werkverträge sind in allen Wirtschaftsbereichen zu finden, wobei es die meisten dieser Verträge im Bereich Ernährung/Textil/Bekleidung/Möbel gibt, gefolgt vom Baugewerbe und dem Bereich Information und Kommunikation. Großbetriebe greifen häufiger auf sie zurück als kleine und mittlere Betriebe.

    Zu den wichtigsten Motiven für die Nutzung von On-Site-Werkverträgen gehört laut einer ergänzenden qualitativen Befragung von 30 Betrieben, dass die betreffenden Arbeiten nicht oder nicht mehr zum Kerngeschäft gehören und dass dafür kein eigenes Personal gebunden werden soll. Häufig wird auch der Mangel an qualifiziertem Personal genannt. Zudem stellen Einsparungen in der Personalverwaltung sowie eine Steigerung der betriebsinternen Flexibilität bei der Auftragserfüllung wichtige Motive dar.

    Die im Rahmen von On-Site-Werkverträgen ausgeführten Arbeiten sind breit gefächert. Sie reichen von einfachen Arbeiten wie Reinigung und Grünanlagenpflege bis hin zu hochqualifizierten Tätigkeiten wie spezialisierten Bau- und Montagetätigkeiten oder Projektentwicklung.

    Die meisten der 30 befragten Betriebe gaben an, dass sich die Tätigkeiten zwischen Stammbelegschaft und Werkvertrags-Arbeitnehmern unterscheiden. Das ist besonders dann der Fall, wenn Kosteneinsparungen als ein Motiv der Nutzung von On-Site-Werkverträgen genannt wurden. Die gleichen Tätigkeiten werden dagegen eher verrichtet, wenn die Nutzung den Betrieben zufolge durch eine Steigerung der Flexibilität motiviert war, zum Beispiel bei kurzfristigen Auftragsspitzen.


    Weitere Informationen:

    http://doku.iab.de/kurzber/2016/kb2616.pdf


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    Merkmale dieser Pressemitteilung:
    Journalisten
    Gesellschaft, Politik, Wirtschaft
    überregional
    Forschungsergebnisse
    Deutsch


     

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