Internationaler Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember: Bürgerschaftliches Engagement ermöglicht Angebote der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Berlin, 2. Dezember 2016 – „Ich engagiere mich für die Stiftung, weil ich weiß, wie schwierig es ist, neben einer Krebserkrankung die Anforderungen des Lebens zu bewältigen – sei es Studium oder Ausbildung, Kinderwunsch oder die Finanzierung des Lebensunterhalts. Es ist gut, wenn es eine Stelle gibt, die einem bei diesen Fragen hilft, und man nicht noch zusätzlich nach unterschiedlichen Anlaufstellen suchen muss“, erklärt die 33-jährige Kerstin. Sie ist vor Beginn ihres Studiums an Krebs erkrankt und macht jetzt ihren Doktor in Mathematik-Didaktik. Etwas für andere zu tun, bedeute für sie auch, dass man mehr zurückbekommt, als man gibt. So wie Kerstin engagieren sich auch andere junge Patienten, ihre Angehörigen und Mediziner ehrenamtlich für junge Menschen, die an Krebs erkrankt sind. Gemeinsam mit ihnen ermöglicht die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs verschiedene Projekte speziell für diese Zielgruppe.
„Es ist gar nicht genug zu würdigen, wenn sich junge Menschen, die selbst schwer krank waren, in der Stiftungsarbeit einsetzen“, betont Prof. Dr. med. Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs, anlässlich des Weltehrenamtstages am 5. Dezember 2016. Mit den jungen Leuten engagieren sich auch Fachärzte aus der gesamten Bundesrepublik. „Ich bedanke mich hiermit bei allen Experten, die ihr Wissen und ihre Zeit für die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs einbringen“, so Freund weiter.
Seit 1986 wird auf Beschluss der Vereinten Nationen (UN) in jedem Jahr der
5. Dezember als Internationaler Tag des Ehrenamtes begangen. Für den Zusammenhalt und das Funktionieren des Gemeinwesens ist das Ehrenamt von großer Bedeutung. Es funktioniert nicht ohne Menschen, die für andere Verantwortung übernehmen.
Solch eine Haltung wirkt häufig „ansteckend“, so auch auf die Privat-Dozentin Dr. med. Inken Hilgendorf vom Universitätsklinikum Jena: „Es ist meine Berufung und eine erfüllende Aufgabe, junge Erwachsene nicht nur im unmittelbaren Kampf gegen den Krebs, sondern auch auf ihrem Weg zurück in eine selbstbestimmte Zukunft zu unterstützen.“
Linnart Unger, Geschäftsführer der Berliner Agentur Studio Good, hebt hervor: „Für jeden Einzelnen von uns war die Arbeit an dem Faltblatt ‚Jung & Krebs’ der Stiftung ein persönliches Anliegen.“
„Als meine große Schwester an Krebs erkrankte, fürchtete ich, den Schmerz nicht ertragen zu können. Meinen Vater hatte ich bereits an den Krebs verloren. Jetzt unterrichte ich junge Erwachsene mit Krebs in Yoga. So kann ich etwas tun“, erklärt Ann-Kristin Reiff. „Lebe, lache und liebe im Hier und Jetzt!", beschreibt sie das Motto ihres Yoga-Projektes.
Zusammenfassend erklärt der Geschäftsführende Vorsitzende der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie, Prof. Dr. med. Carsten Bokemeyer: „Wir möchten auf die besonderen medizinischen und sozioemotionalen Probleme der jungen Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39 Jahren verstärkt aufmerksam machen. Die DGHO hat die Stiftung im Jahr 2014 gegründet, um kompetenter Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, die Wissenschaft und Politik, vor allem aber für die jungen Patientinnen und Patienten zu sein, die bei der Diagnosestellung sehr häufig am Beginn ihrer beruflichen und persönlichen Lebensplanung stehen.“
Die Projektarbeit der Stiftung wird zu einem bedeutenden Teil durch ehrenamtliche Arbeit ermöglicht; trotzdem sind für gute und nachhaltige Ergebnisse immer auch Gelder nötig. Die Stiftung finanziert ihre gesamte Arbeit ausschließlich durch Spenden. „So können auch Sie helfen, um jungen Erwachsenen mit Krebs kompetente Unterstützung zu geben“, appelliert Freund an die Öffentlichkeit.
Kontoverbindung der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF
(Die angegebene Genderform vertritt beide Geschlechter. Die ausschließliche Verwendung der Vornamen bei zitierten Patienten hat datenschutzrechtliche Gründe.)
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